Von: luk
Bozen – Das Land Südtirol lässt sich in Sachen Wolf auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht ein.
Per Landes-Gesetz wurde im Juli festgelegt, dass das Land selbst entscheiden kann, wann und ob Wölfe und Bären abgeschossen werden. Der Ministerrat hat dieses Gesetz jedoch angefochten.
Nun zieht das Land Südtirol vor das Verfassungsgericht. „Ich bin zuversichtlich, dass die Entnahme möglich sein wird“, sagt Landesrat Arnold Schuler, der das Thema heute in der Landwirtschaftskommission in Rom vorbringen wird.
Das Problem sei, dass weder auf Staats- noch auf EU-Ebene „der gute Erhaltungszustand definiert ist, ab der die Art als nicht mehr gefährdet eingestuft wird“. In der Toskana gebe es italienweit am meisten Wölfe und auch die größten Probleme – Südtirol habe hingegen das sensibelste Gebiet mit seinen Almflächen, so Schuler.