Wassernutzungsanlagen

SVP: “Bürokratische und finanzielle Entlastung beschlossen”

Donnerstag, 10. September 2020 | 09:37 Uhr

Bozen – Mit vier Ja-Stimmen der SVP-Vertreter, drei Nein-Stimmen der Grünen sowie der PD- und Team K-Vertreter und einer Enthaltung wurde der von Manfred Vallazza, Franz Locher und Josef Noggler eingebrachte Änderungsantrag des Gesetzentwurfes zu Konzessionen und der ordentlichen Überprüfung der Wassernutzungsanlagen in der vergangenen Sitzung des Zweiten Gesetzgebungsausschusses genehmigt.

Demzufolge beschränken sich die geltenden Bestimmungen im Falle von Beregnungsleitungen ausschließlich auf Zubringerleitungen. Damit gemeint sind Leitungen, die in gemeinschaftlicher Nutzung stehen und das Wasser von der Wasserfassung bis zum Speicher oder bis ins Bewässerungsgebiet leiten. Ausgenommen davon sind Wasserableitungen, die im Waalsystem, aus Bonifizierungsgräben und -kanälen oder über Tiefbrunnen erfolgen sowie alle konzessionspflichtigen Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer, inklusive alter Rechte für Wasserableitungen, deren Ableitungsmenge bis zu fünf Liter pro Sekunde beträgt. Bereits bestehende Wassernutzungsanlagen müssen periodisch im Zeitraum von 15 Jahren überprüft werden.

„Nach Monaten zahlreicher Gespräche mit diversen Anspruchsgruppen bin ich erleichtert, dass der Änderungsantrag nun endlich im Ausschuss gutgeheißen worden ist“, sagt der ladinischsprachige Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza. „Die Sicherheit der Menschen geht vor. Trotzdem war es uns wichtig, die Landwirte von den überbordenden bürokratischen Auflagen und den massiven Kosten zu befreien. Wir haben einen guten Ausgleich gefunden, mit dem die Eigenverantwortung der Konzessionäre gestärkt wird. Dennoch rufe ich die Eigentümer dazu auf, Wartungen und Kontrollen mit größter Sorgfalt vorzunehmen“. Weiters zeigt sich der Vinschger Landtagsabgeordnete Sepp Noggler erfreut: „Mit der Genehmigung unseres Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuss hat eine für die Landwirtschaft bedeutsame Verbesserung hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen von Wassernutzungsanlagen eine wichtige Hürde genommen“. Nun liege es am Landtag, die durch den Gesetzentwurf vorgesehene Verbesserung zu genehmigen und diesen Schritt in Richtung Vereinfachung und Entlastung endgültig zu beschließen.

„Durch die Abschaffung der Kontrollen sind private Eigentümer einer Wassernutzungskonzession nun aufgefordert eigenverantwortlich zu handeln und selbst für die Sicherheitsbestimmungen Sorge zu tragen. Zudem bringt der Gesetzentwurf eine wesentliche bürokratische Erleichterung mit sich“, meint Franz Locher abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen