Von: luk
Bozen – „Dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist ein echter Paukenschlag und ein großer Erfolg für unsere Autonomie. Mit diesem Urteil ist die Verfassungsmäßigkeit unseres Landesgesetzes festgestellt worden, das die Entnahme von Großraubwild unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Damit hat Südtirol zwei Schritte gleichzeitig gemacht: Einen zur Bekämpfung der Wolfsproblematik und einen anderen zum Ausbau unserer Autonomie“, kommentiert SVP-Obmann Philipp Achammer das heute ergangene Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Rom.
„Nachdem dieses Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes festgestellt hat, erkennt das Gericht die autonome Zuständigkeit und Verantwortung zum Schutz der traditionellen Almwirtschaft an. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit zur Entnahme von so genannten Problemtieren im Rahmen eines Managementplans, der vom zuständigen Ministerium begutachtet werden muss“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Auch der zuständige Landesrat Arnold Schuler kommentiert dieses Urteil: „Nach vielen Monaten der Unsicherheit, ob das Landesgesetz hält oder nicht, können wir den Südtiroler Landwirten nun endlich mit Gewissheit mitteilen, dass wir Südtiroler ab sofort einen eigenständigen Hebel in der Hand haben, um dem Wolfsproblem entgegenzuwirken. Dieser Erfolg war absolut notwendig und ist ein großes Zeichen zur Erhaltung der Südtiroler Berglandwirtschaft und zur Pflege der Almlandschaften.“
Senator Meinhard Durnwalder, der federführend bei der Ausarbeitung des entsprechenden Landesgesetzes war, zeigt sich über das Verfassungsurteil sehr zufrieden: „Wenn ein Landesgesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten wird, ist man immer über den Ausgang des Verfahrens gespannt. Auch dieses Mal habe ich mit Spannung die Urteilsfindung verfolgt und bin nun umso glücklicher, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen Erfolg für Südtirol einzufahren.“