Von: apa
Das Innenministerium hat Donnerstagvormittag die Abschiebung eines syrischen Straftäters mit einem Bezug zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) in sein Heimatland durchgeführt. Damit wurde zum ersten Mal seit 15 Jahren eine Abschiebung nach Syrien vollzogen, hieß es aus dem Innenministerium. Vergangene Woche war diese noch wegen des geschlossenen Luftraums über dem Land in Folge der Eskalation des Nahost-Konflikts abgeblasen worden.
“Die heute durchgeführte Abschiebung ist Teil einer harten und damit gerechten Asylpolitik”, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Man werde den Weg, verurteilte Straftäter außer Landes zu bringen, auch im Fall von Syrien “mit harter Arbeit und Nachdruck fortsetzen”, erklärte Karner, der sich zuversichtlich zeigte, dass es “in absehbarer Zeit” auch weitere Abschiebungen in das Land geben wird. Laut Karner liefen die Vorbereitungen dafür.
32-Jähriger 2018 wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahre Haft verurteilt
Der 32-Jährige war im November 2018 vom Landesgericht Salzburg wegen Beteiligung an der Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sich als eine Art “Medien-Mudschahid” betätigt. Dem Urteil zufolge ging es ihm darum, die Mitglieder für den IS anzuwerben und durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen nutzte er zahlreiche Plattformen, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile “bespielt” haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Syrers 40.000 Dateien sicher.
Aufgrund dieser Verurteilung erkannte ihm das BFA im Februar 2019 den Status des Asylberechtigten ab und erließ eine Rückkehrentscheidung mit einem unbefristeten Einreiseverbot. Die Abschiebung wurde aufgrund der damaligen Lage in Syrien jedoch für unzulässig erklärt.
Ende 2024 aus Haft entlassen und erneut um Asyl angesucht
Im vergangenen Dezember wurde der Mann nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen. Da die Voraussetzungen für die Verhängung von Schubhaft zu diesem Zeitpunkt nicht vorlagen, ordnete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) als gelinderes Mittel eine tägliche Meldeverpflichtung bei einer Polizeiinspektion an. Dieser kam der Syrer auch nach. Im November 2024 – und damit noch vor der Haftentlassung – hatte er einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Das BFA wies diesen Asylantrag im April 2025 ab und erließ erneut eine Rückkehrentscheidung mit unbefristetem Einreiseverbot. Die Abschiebung nach Syrien wurde aufgrund der geänderten Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes für zulässig erklärt. Die länderkundliche Entscheidungsgrundlage dafür stellte die Country Guidance der Europäischen Asylagentur (EUAA) dar.
Der Syrer wurde zwischenzeitlich nach einer weiteren gerichtlich strafbaren Handlung im März 2025 erneut in U-Haft genommen und laut BFA im Mai zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er diese abgesessen hatte, wurde er in Schubhaft genommen und seine Abschiebung vorbereitet.
Nun sei der Mann per Linienflug über Istanbul in die syrische Hauptstadt Damaskus abgeschoben worden, sagte Karner am Flughafen Wien. Für den Innenminister geht es nun weiter nach Sofia, am Freitag besucht er die bulgarisch-türkische EU-Außengrenze.
Karner legte Basis mit Besuch in Syrien
Dass Österreich mit Abschiebungen ernst machen will, hatte sich schon länger abgezeichnet. Gemeinsam mit seiner damaligen deutschen Amtskollegin Nancy Faeser hatte Karner Ende April Syrien besucht und dort das Gespräch mit den neuen Machthabern gesucht und “konkrete Umsetzungsschritte” vereinbart, was die Rückkehr und Abschiebungen betrifft, wie Karner danach erklärt hatte.
Durch das persönliche Treffen mit dem syrischen Innenminister sei die Zusammenarbeit erst möglich geworden, stellte Karner fest. Mit der neuen Regierung in Syrien, die sich nach dem Sturz des früheren Machthabers Bashar al-Assad gebildet hat, könne es nämlich noch kein Abkommen geben.
Österreich erstes Land mit offizieller Abschiebung nach Syrien
Abschiebungen aus der EU nach Syrien sind aktuell absolut unüblich. Zwar legt eine Eurostat-Statistik nahe, dass einige Dutzend Menschen etwa aus Rumänien und Ungarn während der vergangenen Monate in das Land überstellt wurden. Ob diese Außerlandesbringungen aber tatsächlich stattgefunden haben, ist unklar. Laut Innenministerium ist Österreich das erste europäische Land, das in den vergangenen Jahren offiziell einen syrischen Straftäter direkt nach Syrien abschieben konnte. Seit dem Fall des Assad-Regimes sind Angaben des Innenministeriums zufolge 350 Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt.
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