Taschengeld statt Gehalt

Team K fordert: “Kurswechsel in der Integrationspolitik”

Dienstag, 21. Oktober 2025 | 13:54 Uhr

Von: Ivd

Bozen – „Seit Jahren unterbreitet das Team K Vorschläge zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt, doch wir sind noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen. Nur ein angemessen bezahlter Arbeitsplatz kann Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben, Inklusion und Würde garantieren.“ so Alex Ploner vom Team K.

Ein aktuelles Beispiel ist die WunderBar in Brixen, ein Projekt zur Arbeitsbeschäftigung, das zwar als innovativ gilt, aber strukturell hinter den Erwartungen zurückbleibt. Die Antwort auf eine Anfrage des Team K zeigt die noch offenen Baustellen in der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung. Die Teilnehmer am Projekt WunderBar sind nicht angestellt, sondern erhalten ein sozialpädagogisches Entgelt von maximal 410 Euro monatlich – ohne Sozialversicherungsbeiträge und ohne Perspektive auf den ersten Arbeitsmarkt. In den letzten fünf Jahren wurde keine einzige Person aus diesem Projekt in ein reguläres Arbeitsverhältnis vermittelt. Zudem wurden keine vergleichbaren Projekte in anderen Gemeinden umgesetzt, was auf eine fehlende strategische Weiterentwicklung hinweist.

“Dabei wurde gerade dieses Projekt, welches ich gut kenne und sehr schätze, bei der Eröffnung vor fünf Jahren als Vorzeigeprojekt für die Arbeitsintegration gelobt. Nicht von ungefähr wurde die WunderBar vor kurzem auch von der Landesrätin Pamer im Beisein der ehemaligen Landesrätin Stocker als Schauplatz für die 10 Jahresfeier des Inklusionsgesetzes ausgewählt. Es ist jedoch zu wenig, solche wertvollen Projekte als Kulisse zu verwenden, wenn nicht auch inhaltlich die Dinge zum Vorteil der Menschen mit Behinderung verändert werden, Stichwort Gehalt statt Taschengeld” so Alex Ploner.

Das Team K fordert eine andere Sichtweise auf die Integrationspolitik am Arbeitsplatz, die nicht auf einem Konzept der Fürsorge basiert, sondern auf echter Arbeit, Würde und Inklusion: „Inklusion darf nicht als ausschließliche Aufgabe des öffentlichen Dienstes betrachtet werden, sondern muss als gesamtgesellschaftlicher Auftrag verstanden werden – auch im privaten Sektor. Die Vermittlung von Menschen mit Behinderung in unserer Provinz wird durch einen Beschluss geregelt, der individuelle Vereinbarungen für Projekte zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Arbeitswelt sowie einen Beitrag der Provinz zur ‚Bezahlung‘ der Betroffenen vorsieht. Es gibt auch Vorschriften bezüglich der sogenannten Prämien für Personen, die an den verschiedenen Projekten der Tages- und Beschäftigungsstätten (Werkstätten) mitarbeiten. Folglich erhalten diese Personen kein ihrer Leistung angemessenes Gehalt, und da es sich nicht um ein echtes Arbeitsverhältnis handelt, werden auch keine Beiträge gezahlt. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man daher unvermeidlich immer noch von ‚Taschengeld‘“.

„Ein Gehalt ist hingegen grundlegend, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, auf das man gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anspruch hat, und würde Wertschätzung und Respekt für die Arbeit dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Ausdruck bringen. Außerdem würden Rentenbeiträge gezahlt, was eine größere Lebensautonomie und zusätzliche Sicherheit für die Zukunft gewährleisten würde.” so Alex Ploner abschließend.

Bezirk: Bozen

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