Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat gestern das zweite Kulturmaßnahmenpaket verabschiedet. Dieses sieht eine einmalige Förderung von 2.000 Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler vor. „Was die zuständigen Kultur-Landesräte als großen Wurf verkaufen, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Mogelpackung. Die Hilferufe der Betroffenen werden immer lauter, scheinen aber nicht wirklich gehört und ernst genommen zu werden. Eine Million Euro im Covid-Nachtragshaushalt für rund 500 Antragsstellerinnen und -steller vorzusehen und andererseits einem Wiener Künstler 1,4 Millionen zu überweisen, ist von der Kulturpolitik Südtirols eine schmerzhafte Ohrfeige für die Künstlerinnen und Künstler, sagt das Team K.
„Schon das erste Kulturmaßnahmenpaket nach dem Lookdown mit 600 Euro Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler war ein Tropfen auf den heißen Stein. In der Zwischenzeit mussten sich Kunstschaffende beruflich umorientieren und sogar neue Jobs suchen, Instrumente verkaufen oder Kredite aufnehmen, die es abzubezahlen gilt. Fünf Monaten nach dem Lookdown für die Künste kommt jetzt das zweite Kulturmaßnahmenpakt mit Summen und Kriterien, die schwer nachvollziehbar sind und Fragen aufwerfen. Warum werden von der Förderung Künstlerinnen und Künstler ausgeschlossen, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis von mehr als zwölf Wochenstunden sind? Damit trifft es jene Künstlerinnen und Künstler doppelt, die in den letzten Wochen gezwungen waren, einen neuen Job aufzunehmen, weil sie ihre Arbeit in der Kultur nicht ausüben konnten. Warum werden von den Förderungen Studenten ausgeschlossen? Es gibt Musik- bzw. Kunststudentinnen und -studenten, die studieren und trotzdem schon als Künstler arbeiten und diese Einnahmen in der Vergangenheit für die Finanzierung ihres Studiums verwendet haben“, sagt der Landtagsabgeordnete Alex Ploner.
Um in den Genuss der Förderung von 2000 Euro brutto zu kommen, müssen die Antragssuchenden seit mindestens zwei Jahren in Südtirol künstlerisch tätig sein und sich verpflichten, ein eigenes kulturelles Projekt zu verwirklichen oder an einem künftigen Veranstaltungsformat mitzuwirken.
„Einige Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturschaffende werfen der Landesregierung zu Recht ein mangelndes Verständnis und nicht vorhandene Dialogbereitschaf vor. Die Kriterien für das zweite Kulturmaßnahmenpakt gehen zum Teil komplett an der Realität von Kulturschaffenden vorbei. Die Förderung, die im Grunde ein Verlustausgleich oder Ausgleich für nicht vorhandene Einnahmen aufgrund der Covid-Krise ist, an zukünftige Leistungserbringung zu binden, ist ein sehr schlechtes Zeichen der Politik an die Kulturszene. Kein Bauer, kein Unternehmer oder kein Freiberufler muss eine Umsetzung von zukünftiger Tätigkeit vorweisen, um einen Covid-Verlustausgleich bzw. eine Förderung zu erhalten. Warum aber die Kulturschaffenden?“, ergänzt der Team K Abgeordnete Alex Ploner.
Die herrschende Krise sei nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine kulturelle. Schwachstellen, wie das Nichtvorhandensein einer Künstler-Sozialkasse, seien nun offensichtlich geworden. „Hier gilt es schnellstmöglichst nachzubessern. Zudem sollte jetzt die Gelegenheit ergriffen werden, um über die Zukunft der Kulturförderung und über eine Kulturvision für Südtirol mit den Kulturschaffenden aus allen Bereichen in Dialog zu treten“, so das Team K abschließend.