Von: APA/dpa/Reuters
US-Justizministerin Pam Bondi hat Präsident Donald Trump laut Medienberichten im Frühjahr darüber informiert, dass sein Name neben anderen hochkarätigen Persönlichkeiten in den Akten zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein vorkommt. Das berichteten “Wall Street Journal” (WSJ) und “New York Times” unter Berufung auf hochrangige Regierungsbeamte bzw. drei mit dem Austausch vertraute Personen. Das Weiße Haus wies die Berichte als “Fake News” zurück.
Dass Trumps Name als Bekannter Epsteins in Ermittlungsunterlagen auftaucht, ist per se denkbar. Daraus folgt nicht automatisch eine Schuld. So wurde er unter anderem auch in Gerichtsdokumenten in harmlosem Zusammenhang genannt. Der Republikaner war vergangene Woche von einer Journalistin gefragt worden, ob Bondi ihn darüber informiert hätte, dass sein Name in den Akten auftauche. Trump verneinte das, bestätigte aber, dass es ein kurzes Briefing gegeben habe.
Laut den Recherchen des WSJ wurde Trump bei dem Treffen darüber informiert, dass die Akten nach Einschätzung von Regierungsbeamten unbestätigte Gerüchte über viele Personen enthielten – darunter auch Trump -, die in der Vergangenheit mit Epstein verkehrt hatten. Demnach handelte es sich um ein Routine-Briefing, bei dem es um verschiedene Themen ging.
Kontroverse um Veröffentlichung der Akten
Trump ist nach Angaben des WSJ auch mitgeteilt worden, dass hochrangige Mitarbeiter des Justizministeriums nicht vorhätten, weitere Dokumente im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Epstein freizugeben – denn diese würden unter anderem Informationen über die Opfer enthalten. Der US-Präsident habe bei dem Treffen gesagt, er werde sich der Entscheidung des Justizministeriums anschließen, keine weiteren Akten freizugeben.
Trump steht in der Epstein-Affäre schon länger unter Druck. Die Akten zu dem Fall zu veröffentlichen, war eines seiner Wahlversprechen – Kritiker, auch aus dem eigenen Lager, fordern das nun ein.
Die Verhaftung Epsteins, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, sorgte weltweit für Aufsehen. 2019 beging er mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle nach offiziellen Angaben Suizid. In Teilen der US-Gesellschaft sorgte sein Tod für wilde Spekulationen, weil er beste Kontakte in die amerikanische High Society hatte. Präsidenten und Milliardäre gingen bei ihm ein und aus – auch Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos der beiden belegen.
Geschworenenprotokolle werden nicht veröffentlicht
Ein US-Bundesgericht in Florida hat unterdessen den Antrag des Justizministeriums zurückgewiesen, Geschworenenprotokolle in dem Fall zu veröffentlichen. Mit dem Antrag wollte die Regierung enttäuschte Trump-Anhänger beruhigen. Entscheidungen weiterer Gerichte stehen laut CNN noch aus.
Die US-Regierung hatte die Freigabe der Dokumente vergangene Woche beantragt. US-Präsident Donald Trump begründete dies mit dem großen öffentlichen Interesse am Fall Epstein. Zugleich kommt er der Forderung, umfassende Akten des Falls zu veröffentlichen, weiter nicht nach. Welche Tragweite die Dokumente haben, ist unklar.
Bundesrichterin Robin L. Rosenberg erklärte nun, dem Gericht seien die “Hände gebunden” seien. Gerichte wie das ihrige dürften nur unter begrenzten Umständen, Protokolle der Grand Jury veröffentlichen. Der Antrag der Regierung stütze sich nicht auf eine der Ausnahmen, in denen das möglich sei.
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