Von: apa
Vertriebenen aus der Ukraine droht ab kommendem Jahr ein im wahrsten Sinne des Wortes frostiger Empfang in Österreich. Denn das letzte große Aufnahmezentrum in Wien schließt, womit neu eintreffende Personen in den ersten Tagen wohl privat unterkommen müssen oder auf der Straße stehen. Grund für diese unerfreuliche Situation ist ein Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern.
Zum Hintergrund: Rein formal müssen sich Ukrainer, sobald sie Österreich erreichen, bei der Polizei anmelden und dann bei der jeweiligen Sozialeinrichtung, z.B. in Wien beim Fonds Soziales Wien, ihren Antrag auf Grundversorgung einbringen, sofern sie dieses Instrument nützen wollen. Bis dieses Ansuchen nach einigen Tagen (im Regelfall positiv) beschieden ist, sind die Ankunftszentren der Länder für ihre Unterbringung zuständig.
Wiener Zentrum schließt mit Jahresende
Bloß gibt es mit Ausnahme einer kleinen Einrichtung in Linz ab Jahresbeginn diese Ankunftszentren nicht mehr. Das Büro von Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) bestätigte auf APA-Anfrage, dass es im Zentrum in Wien-Hietzing mit Jahresbeginn einen Aufnahmestopp geben werde. Danach würden keine Neuankommenden mehr aufgenommen und die dort noch untergebrachten Vertriebenen abgesiedelt.
Wie bereits jetzt gängige Praxis werde weiterhin versucht, die Vertriebenen auf Grundversorgungsplätze in die Bundesländer zu vermitteln. Wien vertritt – wie übrigens alle anderen Bundesländer auch – die Ansicht, dass der Bund auch für die Ankunftszentren zuständig ist. Als Argumentation nimmt man her, dass der Bund ja zu Beginn des Ukraine-Kriegs selbst eine solche Einrichtung in der Wiener Messe betrieben habe, damit wohl auch hier eine Verantwortung haben müsse. Vor Wien hatten die anderen Länder ihre Zentren schon vor längerer Zeit geschlossen.
Kompetenzstreit durch schwammige Formulierung
Die dazu abgeschlossene Zusatz-15a-Vereinbarung in Sachen Ukraine ist zwar etwas zweideutig formuliert, legt aber doch speziell in den Erläuterungen eher nahe, dass der Bund diese Zentren zwar finanziert, die Länder aber für deren Organisation zuständig sind. Auch in der Grundversorgung-Vereinbarung an sich ist klar gestellt, dass für die Entscheidung über die Aufnahme Fremder in die Betreuung die Länder zuständig sind.
Während Hacker betont, dass der Bund mit seiner Betreuungsagentur über eine Koordinierungsstelle für ausreichend Quartiere sorgen müsse, die durchaus auch in Wien sein könnten, weist Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine Zuständigkeit von sich. Er sieht die Länder gefordert. Wenn es dann allenfalls zu Obdachlosigkeit komme, sei das offensichtlich gewollt, meinte er zuletzt im APA-Interview.
Vor den Problemen schon seit Monaten gewarnt hat der Flüchtlingskoordinator. Andreas Achrainer, der gleichzeitig auch Leiter der Bundesbetreuungsagentur ist, zeigt zwar Verständnis dafür, dass Wien die Last nicht alleine tragen wolle. Doch bestehe Österreich aus neun Bundesländern und die müssten die Aufgabe gemeinsam erfüllen, heißt es in einer Stellungnahme auf Anfrage der APA.
Mehr als 1.000 Ukrainer kommen im Monat nach Österreich
Dass das Problem gar kein so kleines ist, zeigt sich an den Ankunftszahlen. Im Schnitt kommen 1.200 Ukrainer monatlich nach Österreich. Im September gab es sogar einen Peak mit 2.000 Ankünften.




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