Mangelnder Gebäudeabstand

Uni-Rückbau würde 1,4 Millionen Euro verschlingen

Mittwoch, 08. März 2017 | 13:42 Uhr

Bozen – Der Abstand zwischen einem Gebäude der Universität von Bozen und dem Ex-INA-Haus, welches am Dominikanerplatz liegt, unterschreitet den gesetzlichen Mindestgebäudeabstand von zehn Metern. Das betroffene Unternehmen Generalbau zog deshalb vor Gericht. Das Gericht hat dem Unternehmer in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Summe von 208.000 Euro zugesprochen. Die Distanz zwischen den beiden Gebäuden beträgt lediglich 7,5 Meter. Ursprünglich wurde ein Schadensersatz von sieben Millionen Euro gefordert sowie der Abriss und den Rückbau des entsprechenden Traktes der Universität.

„Ein möglicher Rückbau des Universitätstraktes, welcher gegen die Gebäudeabstandsbestimmungen verstößt, würde eine Summe von etwa 1,4 Millionen Euro verschlingen“, erklärt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas in einer Aussendung einleitend und verweist auf die entsprechenden Unterlagen. „Zwar sei diese Maßnahme unwahrscheinlich, aber solange es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, sind alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen“, so Blaas.

„‘Der geringere Bauabstand zum ex INA-Gebäude am Dominikanerplatz ist das Ergebnis eines Planungswettbewerbes zum Neubau der Freien Universität Bozen im Jahre 1999. Das betreffende 3. Baulos hat seinerzeit alle notwendigen urbanistischen Genehmigungen im Sinne des Landesraumordnungsgesetzes der Autonomen Provinz Bozen Nr. 13/97 erhalten. Durch das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes Nr. 114 vom 07.05.2012, worin festgestellt wird, dass die Einhaltung des Gebäudeabstandes von 10m im Sinne des Art. 9 des Ministerialdekretes Nr. 1444/1968 ein unumgängliches Prinzip darstellt, wurden plötzlich alle genehmigten Abstandsreduzierungen bei Gebäuden rückwirkend in Frage gestellt‘“, entnimmt Blaas aus der vorliegenden Antwort und verweist auf die Hintergründe des Rechtsstreites.

„Die bisher anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden mit einem Betrag von 38.240,65 Euro beziffert“, hält Walter Blaas abschließend fest und kündigt an, die weitere Entwicklung in der Angelegenheit zu verfolgen.

Von: mk

Bezirk: Bozen