Von: mk
Bozen/Rom – “Als Mitglied der interparlamentarischen Gruppe für Tierschutz, begrüße ich den Passus im Haushaltsgesetz, der die Abzugsfähigkeit von 19 Prozent der Tierarztspesen für Haustiere von der Bruttosteuer auf 500 Euro erhöht”, so Julia Unterberger in einer Aussendung.
Es handelt sich dabei um ein Anliegen, dass die interparlamentarische Gruppe für Tierschutz bereits seit Langem vorantreibt. Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.
“Ich hoffe, dass auch die Gesetzesentwürfe zur Verbesserung des Tierschutzes, die in der Justizkommission des Senats aufliegen, rasch behandelt werden. Leider scheinen Tiere nach italienischem Recht im Zivilgesetzbuch immer noch als bewegliche Sachen auf. In der europäischen Gesetzgebung hingegen werden sie als fühlende Wesen qualifiziert. Daher ist es höchst an der Zeit, dass sich Italien in Sachen Tierschutz dem europäischen Standard anschließt.”