Von: luk
Rom – „Während der Corona-Pandemie hat der Hass im Netz zugenommen. Deshalb ist es gut, dass sich der Südtiroler Landtag zu einer Reihe von Initiativen verpflichtet, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Die Daten zeigen, dass vor allem Frauen zu Opfern von Beleidigungen und Bedrohungen in den sozialen Netzwerken werden. Neben Sensibilisierungskampagnen braucht es deshalb Maßnahmen, welche die von diesem Phänomen betroffenen Frauen besser schützen. Bereits im Juli 2019 habe ich, unterstützt von einigen Kollegen, einen Gesetzentwurf gegen Hass und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts eingebracht. Dies mit einem erschwerenden Umstand, wenn die Tat in den sozialen Netzen begangen wurde.“ Dies betont die Vorsitzende der Autonomiegruppe, Senatorin Julia Unterberger, in einer Aussendung.
„Inzwischen wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf, der unter dem Namen des Ersteinbringers Zan bekannt geworden ist, von der Abgeordnetenkammer genehmigt, noch nicht aber vom Senat. Diese Vorlage weitet die bereits im Strafgesetzbuch vorgesehenen Normen gegen rassistische, ethnische und religiöse Hetze auf die gleichen Verhaltensweisen aufgrund des Geschlechts aus. Die endgültige Verabschiedung wäre ein wichtiger Schritt nach vorne, auch wenn dadurch allein das Problem nicht gelöst wird. Im Netz ist zunehmend ein aggressives Verhalten zu beobachten, das nicht nur auf sexistische Weise die Frauen herabwürdigt, sondern regelrecht zu sexueller Gewalt auffordert”, so Unterberger.
Es brauche daher einen eigenen Straftatbestand, der diese Verhaltensweisen im Netz ahndet. “Darüber hinaus müssen wir aber auch die Rolle der Hosting-Plattformen hinterfragen, welche die entsprechenden Inhalte speichern. Diesbezüglich sollten wir uns an die EU-Empfehlungen aus dem Jahr 2016 halten. In Deutschland ist seit mehr als zwei Jahren ein Gesetz in Kraft, das die genannten Plattformen dazu verpflichtet, Inhalte mit Hass und Hetze zu entfernen. Bei Nichtbefolgen drohen Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro. Viele Menschen meinen immer noch, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Und es werden immer mehr. Das liegt vor allem daran, dass die aktuellen Regeln einfach nicht ausreichen. Ein gutes Beispiel ist der Racheporno: Normen mit einem theoretischen Opferschutz gab es schon vor der Einführung dieses Straftatbestandes. Aber erst, seit es einen spezifischen Straftatbestand gibt, haben Gerichte und AnwältInnen ein wirklich angemessenes Werkzeug, um die Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen”, so Unterberger.
„Aus diesen Gründen hoffe ich, dass wir noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine Gelegenheit finden, dieses Thema zu behandeln. Wie Staatspräsident Sergio Mattarella am 8. März betont hat, nähren Worte des Hasses und der Verachtung gegenüber Frauen althergebrachte Vorurteile, die wiederum zu inakzeptablen Einstellungen und Verhaltensweisen führen. Nutzen wir gemeinsam alle Werkzeuge, um dieses Phänomen zu bekämpfen”, so die Senatorin.