Stellungnahme im Senat

Unterberger kritisiert unzureichenden Tierschutz

Donnerstag, 29. Mai 2025 | 16:06 Uhr

Von: mk

Rom – Das Parlament in Rom will in Sachen Tierschutz nachbessern. Doch nicht alle sind mit den Maßnahmen einverstanden. „Dieses Gesetz ist eine verpasste Chance. Es reicht nicht aus, die Sanktionen für Straftaten gegen Tiere zu verschärfen, wenn diese Vorschriften dann auf eine ganze Reihe von Tieren nicht anwendbar sind“, erklärte etwa Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe heute im Plenum des Senats.

„Mit dieser Maßnahme wird vor allem das Strafgesetzbuch mit strengeren Strafen und neuen Erschwerungsgründen abgeändert. Was jedoch nicht erreicht wird, ist, Tieren den Status von fühlenden Wesen zuzuerkennen, wie es die Europäische Union bereits 2009 mit dem Vertrag von Lissabon getan hat. Das italienische Zivilgesetzbuch definiert Tiere hingegen weiterhin als bewegliche Sachen. Die Auswirkungen sind erheblich: Beispielsweise bei einer Trennung oder Scheidung bleibt ein Haustier immer beim Eigentümer. Der andere Ehepartner hat weder ein Recht auf Kontakt noch eine Unterhaltspflicht“, so Unterberger.

Für die meisten Juristinnen und Juristen würden die Vorschriften des Strafgesetzbuches zudem nicht für die Aufzucht, den Transport, die Schlachtung, Zirkusse, Zoos, die Jagd und historisch-kulturelle Veranstaltungen gelten, da diese durch Sondergesetze geregelt seien. Das betreffe praktisch 80 Prozent der Tiere, sagt die SVP-Senatorin.

Es bleiben also weiterhin Praktiken, wie das Schreddern und Entschnabeln von Küken, das Enthornen und Kastrieren von Ferkeln, das Entfernen oder Kürzen der Krallen von Puten, sowie andere Verstümmelungen ohne Betäubung erlaubt – ebenso wie das Zwangsfüttern von Enten und Gänsen zur Herstellung von Stopfleber und alle anderen Formen, die Leiden und Schmerzen verursachen.

„Zumindest beim Schlachten ohne Betäubung, hätte diese Mehrheit eingreifen müssen, wo sie doch immer betont, dass alle die zu uns kommen unsere Gepflogenheiten respektieren müssen“, so Unterberger.

Mehrere europäische Staaten verbieten Schlachtungen ohne Betäubung. „Denjenigen, die sich mit dem Argument der Religionsfreiheit dagegen aussprechen, sei der Fall Belgiens in Erinnerung gerufen. Dort hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, dass das Recht auf Religionsfreiheit durch das Recht der Tiere auf Schutz vor grausamem und unnötigem Leid abgewogen werden muss“, erklärt Unterberger weiter.

Außerdem würden Maßnahmen gegen die sogenannten genetischen Misshandlungen fehlen – eine immer weiter verbreitete Praxis, die auf die Verbesserung der Produktionsmerkmale oder, im Falle von Haustieren, der ästhetischen Merkmale abzielt, dabei oft jedoch schwerwiegende Leiden bei den Tieren verursachen kann.

„Die von uns zu all diesen Aspekten eingebrachten Änderungsanträge, wurden leider nicht angenommen. Daher bleibt es, trotz einiger positiver Elemente, bei einer beschränkten Maßnahme. Wir stimmen zwar für diesen Gesetzentwurf, hoffen aber, dass in Zukunft ein umfassenderes und vollständigeres Gesetz verabschiedet wird“, bedauerte Unterberger im Plenum des Senats.

Bezirk: Bozen

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