Von: mk
Bozen/Trient – Die erste Gesetzgebungskommission im Regionalrat unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti hat am Donnerstag in Trient die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 18 fortgesetzt. Dabei geht es um die Vergütung der Abgeordneten. Konkret wird der Gesetzentwurf folgendermaßen betitelt: „Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 6 Vom 21. September 2012 (Wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung für die Mitglieder des Regionalrates der Autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung“.
Eingebracht worden war der Entwurf vom Regionalratsabgeordneten Alessandro Degasperi am 31. März 2025. Die Team K-Abgeordneten Paul Köllensperger, Alex Ploner, Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder hatten den Gesetzentwurf mitunterzeichnet.
Nachdem die Generaldebatte bereits in der vorherigen Sitzung abgeschlossen worden war, wurde nun über den Übergang zur Artikeldebatte abgestimmt: Dieser wurde von der Kommission mit sechs zu fünf Stimmen abgelehnt. Damit war die Sitzung beendet. Der Änderungsvorschlag gilt damit als abgelehnt und es dürfte alles beim Alten bleiben.
Politikergehälter sorgen in Südtirol und im Trentino immer wieder für Diskussionen – unter anderem, weil die Politik in der Lage ist, selbst ihre eigenen Gehälter festzulegen. Erst bei der Gehaltsabrechnung für Juli erhielten die Regional- und Landtagsabgeordneten eine satte Nachzahlung von 13.400 Euro brutto.
Dieser Betrag summiert sich zu einer bereits im März erhaltenen Nachzahlung von fast 19.116 Euro, welche die Erhöhungen für die Jahre 2022 und 2023 umfasste. Das Geld kam allerdings nur jenen Abgeordneten zugute, die bereits in der letzten Legislaturperiode im Amt waren. Möglich wurde die Finanzspritze durch ein verabschiedetes Gesetz, das die Politikerbezüge an Tarifverträge der Angestellten in der Region koppelt, was zu einer automatischen Erhöhung führte.
Nachdem Kritik an den Nachzahlungen laut geworden war, hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Funktion als Präsident der Region eingelenkt und eine Überarbeitung des entsprechenden Gesetzes angekündigt.
Ob es so weit kommt, ist allerdings fraglich. Zwar wird der Gesetzentwurf von Degasperi im Regionalrat im November noch einmal diskutiert. Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass die Mehrheit nach ihrem Nein in der Kommission dann dafür stimmt, erklärt die Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder vom Team K gegenüber Südtirol News. Laut Team K eilt es in der Angelegenheit, weil ab Dezember/Jänner die Gehälter der Angestellten in der Region erneut steigen – was eine weitere, automatische Erhöhung der Abgeordnetengehälter mit sich bringen würde. Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass die Mehrheit im Regionalrat einen eigenen Vorschlag präsentiert.
Auch Leibrenten sorgen für Debatten
Neben den Gehältern lassen auch die Renten für die Regionalratsabgeordneten immer wieder die Wogen hochgehen. Der langjährige SVP-Politiker Michl Laimer hat als einer der letzten Ex-Abgeordneten der Region Trentino-Südtirol seine Leibrente mit Einmalzahlung erhalten. Insgesamt wurden Laimer laut Angaben der Region 1,53 Millionen Euro überwiesen.
Laimers politische Karriere war von Höhen und Tiefen geprägt. Er hatte von 1993 bis 2012 vier Legislaturen lang im Landtag gesessen – allesamt vor der Reform der sogenannten „goldenen Renten“ im Jahr 2012. Ab 1994 war er im Kabinett unter Altlandeshauptmann Luis Durnwalder stets Mitglied der Landesregierung, bis er im Zuge des SEL-Skandals aufgrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft – unter anderem wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch – als Landesrat zurücktrat. Nach Fortschreiten der Ermittlungen verzichtete er am 5. November 2012 auch auf sein Landtags- und Regionalratsmandat und wurde durch Otto von Dellemann ersetzt.
Im Februar 2013 wurde Laimer am Landesgericht Bozen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wegen Betrugs und Wettbewerbsverzerrung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Im November desselben Jahres kamen in einem weiteren Prozess zwei zusätzliche Monate hinzu; da Laimer jedoch damit die Schwelle von drei Jahren Haft nicht überschritt, konnte er die Strafe durch haftersetzenden Sozialdienst abgelten. 2017 wurde Laimer im Berufungsprozess zum Verfahren „Stein an Stein 2“ von allen Vorwürfen freigesprochen.
Aktuell sind 28 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen