Das ändert sich alles mit dem Landesgesetz

Vor Haarschnitt wird Fieber gemessen

Samstag, 09. Mai 2020 | 09:21 Uhr

Bozen – Ein spürbares Aufatmen geht mit der Verabschiedung des Südtiroler Landesgesetzes durch die Gesellschaft. Endlich gibt es wieder mehr Freiheiten. Dennoch wird es vorerst nicht so sein, wie vor der Krise.

Wie das Tagblatt Dolomiten heute berichtet, ist dies etwa bei Friseuren oder in Bars und Restaurants der Fall. Friseure müssen beispielsweise beim Haareschneide eine Maske des Typs FFP2 ohne Ventil. Auch die tägliche Laser-Fiebermessung des Personals und eine Laser-Fiebermessung der Kunden vor Leistungserbringung sind notwendig.

In Gaststätten müssen Tische und Stühle auseinandergerückt werden oder es kommen Trennvorrichtungen zum Einsatz.

Auf welche konkrete Änderungen wir uns noch einstellen müssen, lest ihr in der heutigen „Dolomiten“-Ausgabe!

Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020

Von: luk

Bezirk: Bozen