Von: mk
Bozen – Seit fast zwei Jahren bildet Südtirols Kinder- und Jugendanwaltschaft freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige aus. Frauen oder Männer, die älter als 25 Jahre sind, können Vormund werden. Sie übernehmen eine Art soziale Elternschaft und setzen sich für die Belange der Minderjährigen und gegen Diskriminierung aktiv ein. Vormunde fördern das psychophysische Wohl der unbegleiteten jungen Menschen. Sie beaufsichtigen ihre Bedingungen in der Unterkunft, die Erziehung und Integration, ihre Sicherheit und ihren Schutz. Sie können sich nach der Ausbildung am 16. März in einem Register beim Jugendgericht eintragen lassen: 41 Menschen haben das bisher getan.
Seit Inkrafttreten des Staatsgesetzes am 7. April 2017 hat die Südtiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) für interessierte freiwillige Vormunde sieben Grundkurse in deutscher und italienischer Sprache angeboten, außerdem vier Aufbaukurse und sechs Sprechstunden für im Einsatz befindliche Vormunde abgehalten. Vormunde können sich nach der Grundausbildung in ein entsprechendes Register beim Jugendgericht eintragen lassen. 41 Menschen, die in Südtirol leben und älter als 25 Jahre alt sind, haben das bisher getan.
Die Vormunde arbeiten freiwillig und kostenlos. Der Zugang ist dreigeteilt: Vorauswahl, Ausbildung und Eintragung in die Liste der freiwilligen Vormunde: Die Zuständigkeit der Eintragung liegt beim Jugendgericht. Der nächste Grundkurs wird am Samstag, 16. März von 9.00 bis 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Südtiroler Landtags in Bozen, Silvius-Magnago-Platz 6, in deutscher Sprache abgehalten.
Interessierte sind mindestens 25 Jahre alt und im Besitz ihrer Bürger- und politischen Rechte. Sie dürfen nicht vorbestraft sein und auch kein anhängiges Strafverfahren haben. Notwendig für diese Aufgabe sind Zeit, Kraft und Wille. Nach der eintägigen Ausbildung haben die Freiwilligen angemessene Kenntnisse, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Informationen erhalten Interessierte bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft unter Tel. 0471 946 050 und per Mail an info@kinder- jugendanwaltschaft-bz.org.
Interessierte können ihre Bewerbung persönlich abgegeben, per Post, via Mail oder PEC zuschicken:
PEC: kinder-jugendanwalt. garanteinfanzia-adolescenza@ pec.prov-bz.org, E-Mail: info@kinder- jugendanwaltschaft-bz.org. Das Büro der Kija befindet sich in Bozen in der Cavourstraße 23/c.