EU-Datenschutz-Verordnung ab morgen in Kraft

Vorrang für den Datenschutz auch beim Sanitätsbetrieb

Donnerstag, 24. Mai 2018 | 15:58 Uhr

Bozen – Ab morgigen 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit vollumfänglich anzuwenden. Diese „General Data Protection Regulation“ (GDPR) der Europäischen Union hat auch Auswirkung auf die Arbeit des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Der Grundgedanke der neuen EU-Verordnung: Gleiche Regeln für alle Mitgliedstaaten und mehr Rechte für Bürgerinnen und Bürger sowie mehr Transparenz. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat sich auf den Stichtag der Anwendung dieser Verordnung zum Schutz der Privatsphäre während der vergangenen zwei Jahre gut vorbereitet. Insgesamt ist sich der Südtiroler Sanitätsbetrieb bereits seit Längerem der Herausforderungen, welche die Informatisierung in allen Bereichen mit sich bringt, bewusst. Denn: Jemand pflegen heißt auch, seine Daten zu pflegen, so der Leitgedanke dahinter.

Die neue EU-Regulierung schreibt vor, dass alle öffentlichen Verwaltungen dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, den sogenannten Data Protection Officer. Bereits Ende 2015 hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb vorausschauend die Firma Compliance Officer e Data Protection damit beauftragt, diese Rolle zu übernehmen und mit privacy@sabes.it eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger bezüglich Datenschutz wenden können. Außerdem wurde mit der Juristin Maria Murgia bereits Ende 2015 eine eigene Datenschutzreferentin ernannt, deren Arbeitsschwerpunkt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Südtiroler Sanitätsbetrieb ist.

Die Verabschiedung einer unternehmensinternen Datenschutzverordnung, einer Verordnung zur elektronischen Patientenakte, die Durchführung mehrerer Kurse und Tagungen zum Thema Privacy sowie die Zusammenarbeit mit dem Land Südtirol in mehreren Privacy-Bereichen – beispielsweise beim Tumor-Register des Landes, zeigen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb das Thema Privacy bereits vor dem Anwendungsstichtag der EU-Datenschutz-Grundverordnung sehr ernst genommen hat.

Apropos Tumorregister: Vor wenigen Wochen hat die italienische Datenschutzbehörde (Garante della Privacy) nach Überprüfung der Abläufe und Funktionsweise des Südtiroler Tumorregisters eine positive Begutachtung abgegeben.

SABES-Generaldirektor Thomas Schael: „Der Datenschutz steht beim Südtiroler Sanitätsbetrieb bereits seit zwei Jahren ganz oben auf der Agenda, wie unsere gesetzten Maßnahmen zeigen. Wir haben bereits vieles in die Wege geleitet und auch erreicht. Es steht außer Frage, dass wir unsere Bemühungen, die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, auch in Zukunft fortführen und verstärken werden. Ganz im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche das Recht der Bürgerinnen und Bürger an den eigenen Daten in den Mittelpunkt stellt.“

Von: mk

Bezirk: Bozen