Von: luk
Bozen/Brescia – Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder ist in zweiter Instanz vom Vorwurf der Verleumdung zum größten Teil freigesprochen worden.
Durnwalder war bekanntlich in erster Instanz zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Nun wurde laut Medienberichten vom Oberlandesgericht Brescia festgelegt, dass er nur 1.000 Euro Strafe zahlen muss.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn obwohl die Strafe aus erster Instanz weitgehend aufgehoben wurde, will der Anwalt des Alt-Landeshauptmanns – Gerhard Brandstätter – vor das Kassationsgericht ziehen. Ziel: Einen vollständigen Freispruch erwirken.
Das Verfahren hatte ursprünglich der frühere Staatsanwalt am Rechnungshof in Bozen, Robert Schülmers, ins Rollen gebracht.