Vorschlag zu Wolf-Abschussquoten abgelehnt

Walcher fordert “Paradigmenwechsel” auf staatlicher Ebene

Donnerstag, 19. Februar 2026 | 16:57 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Kommission der Landwirtschaftslandesräte und -regionalassessoren (CPA) hat sich in ihrer heutigen Sitzung gegen den Entwurf des Ministerialdekrets ausgesprochen, das jährliche Höchstzahlen für Wolfsentnahmen in den italienischen Regionen festlegen soll. Der Tagesordnungspunkt war auf Initiative von Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher behandelt worden.

“Die vorgeschlagene Höchstanzahl von nur zwei Entnahmen pro Jahr ist für Südtirol völlig unzureichend. Die Landwirtschaft ist für uns von zentraler Bedeutung – sowohl für die Produktion hochwertiger Lebensmittel als auch für die Pflege unserer Kulturlandschaft. Die traditionelle Almwirtschaft steht heute unter starkem Druck, nicht zuletzt durch die wachsende Wolfspopulation“, so Walcher.

Walcher kritisierte, dass die Zahlen im Entwurf des Dekrets auf völlig unrealistischen Schätzungen der Wolfspopulation beruhen. Die vorgeschlagene jährliche Entnahmerate von drei bis fünf Prozent sei für eine effektive Bestandsregulierung außerdem viel zu niedrig; vergleichbare Länder wie Frankreich haben deutlich höhere Quoten von etwa 20 Prozent – und das bei Anwendung derselben EU-Richtlinie. Auch seien die derzeitigen Entnahmeverfahren zu komplex und müssten vereinfacht werden, um eine wirksame Umsetzung zu ermöglichen. Schließlich müsse die Kompetenz der Regionen mit Sonderstatus sowie der autonomen Provinzen Trento und Bozen ausdrücklich im Dekret verankert werden.

Andere Assessoren schlossen sich Walchers Forderungen an. Während die Kommission zunächst ein positives Gutachten mit bestimmten Bedingungen erwog, führte die klare Stellungnahme Walchers zu einem endgültigen negativen Gutachten. Gleichzeitig wurde ein zeitnahes Treffen mit den zuständigen Ministern angeregt, um einen Paradigmenwechsel hin zu einer effektiven Bestandsregulierung zu erarbeiten.

Hintergrund der Debatte ist die Entscheidung der Europäische Union, den Schutzstatus des Wolfs im vergangenen Jahr von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Voraussetzung für Entnahmen ist ein günstiger Erhaltungszustand der Population. Um diesen zu definieren, hat das Umweltministerium einen Entwurf ausgearbeitet, der die Höchstanzahl an Wölfen festlegt, die jährlich pro Region oder autonomer Provinz entnommen werden können. Die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs hatte auf staatlicher Ebene bislang faktisch kaum praktische Folgen. Lediglich Südtirol und das Trentino hatten im vergangenen Sommer jeweils ein Exemplar entnommen.

Bezirk: Bozen

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