Benedikter schlägt Trentiner Reglement vor

„Wenn Downhill zur Landplage wird“

Mittwoch, 31. Mai 2017 | 17:24 Uhr

Bozen – Wenn Mountainbiking zum Massenphänomen – und dessen Variante „Downhill“ zur Landplage wird – dann braucht es sehr wohl klare Regeln, die dem Konflikt Biker-Wanderer vorbeugen und die Umwelt schützen. Dies betont zumindest Rudi Benedikter, Stadtviertelrat von Gries Quirein, in einer Aussendung.

Mountainbiking habe sich in den Alpen zu einem attraktiven und viel beworbenen Freizeitsportangebot entwickelt: „Unberührte Natur und Landschaftserlebnis, verbunden mit Fahrspaß ohne Regeln und Grenzen, ohne Geschwindigkeitslimit und möglichst auch ohne andere Verkehrsteilnehmer – alles super! Und dort, wo Seilbahnen den Aufstieg bequem gestalten, wurde in den letzten Jahren die Variante Downhill immer populärer. Speziell die Bozner Berge, namentlich Kohlererberg, Ritten (Flanke Hörtenberg) und der Tschögglberg/Salten/Alten haben sich zu einem Eldorado für Downhiller aus Nord und Süd entwickelt.“.

Die Kehrseite dieses Hypes: Konflikte mit Wanderern seien an der Tagesordnung, Wanderwege würden beschädigt, es komme zu Erosion und Schäden an der Vegetation und das Wild wird gestört, erklärt Benedikter.

Das Trentino habe auf diese Problemlage schon 2005 reagiert und die Regeln 2015 noch verschärft. Der Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes biete nun die beste Gelegenheit, auf diesem Feld regulierend einzugreifen, etwa dem Beispiel des Trentino zu folgen und die dortige Rechtslage seit 2015 zu übernehmen, die „einfach, klar und jedem einleuchtend“ sei, meint Benedikter.

„Mountainbiker dürfen nur auf Wanderwegen verkehren, die ein Gefälle von weniger als 20 Prozent aufweisen und breiter als die Länge des Fahrrades sind. Generelles Bike-Verbot auf Wanderwegen, auf denen eine Gefahr für Wanderer oder Umwelt bestehen könnte“, lautet das Gesetz im Trentino.

Benedikter schlägt dem zuständigen Landesrat vor, dem neuen Landesraumordnungsgesetz eine ähnliche Bestimmung hinzuzufügen und sie – wie im Trentino – gegebenenfalls durch Landesregierungsbeschlüsse zu präzisieren.

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Von: mk

Bezirk: Bozen