Von: mk
Bozen – Der Schutz von persönlichen Daten ist im Zusammenhang mit Videoaufnahmen stets zu wahren. Dies erklärt das Team Köllensperger in einer Aussendung.
In diesem Zusammenhang hätten mehrere Bürger und Bürgerinnen auf den Umstand hingewiesen, dass in Südtirol beim Wild-Monitoring nicht gemäß den staatlichen gesetzlichen Vorgaben auf die Installation von Videokameras mittels entsprechender Schilder hingewiesen wird. Der Landtagsabgeordnete vom Team Köllensperger, Peter Faistnauer, erwartet sich, dass zukünftig ein klarer Warnhinweis platziert wird, dort wo auch die 100 Videofallen vom Amt für Jagd und Fischerei installiert werden.
Zudem müsse laut den geltenden Bestimmungen das Einverständnis der Eigentümer eingeholt werden. Faistnauer betont, dass das staatliche Gesetzesdekret 196/2003 zum Schutz der persönlichen Daten auch bei der Videoüberwachung von Wildtieren Anwendung finden müsse, da die entsprechenden Maßnahmen zwar vorrangig dem Monitoring der Wild-Fauna dienen würden, dabei aber nicht ausgeschlossen werden könne, dass ahnungslose Dritte datentechnisch erfasst werden.
„Der Südtiroler Bauernbund und das Amt für Jagd und Fischerei sind aufgerufen, hier für Klarheit der aktuellen gesetzlichen Situation zu sorgen, und alle Bürgerinnen und Bürger zu informieren“, erklärt das Team Köllensperger.