Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seine Zuständigkeit fallenden Art. 7, 8 und 9 des Landesgesetzentwurfs Nr. 97/21 – Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2021), vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – behandelt und den Entwurf mit vier Jastimmen (Helmuth Renzler, Gerhard Lanz, Helmut Tauber und Carlo Vettori) und drei Enthaltungen (Paul Köllensperger, Hanspeter Staffler und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Die Art. 8 und 9 betreffen die Finanzbestimmungen zum Gesetz sowie dessen Inkrafttreten. Art. 7 enthält Bestimmungen zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich und zum Qualitätszeichen.
„Es handelt sich um Anpassungen an neue europäische Vorgaben, die in einer konstruktiven und zügigen Debatte alle genehmigt wurden“, wie Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler berichtet.