Von: luk
Bozen – Mit den heute im Südtiroler Landtag genehmigten Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz lassen sich laut Landesrätin Waltraud Deeg nun rasch Erleichterungen und Verbesserungen umsetzen.
Der Südtiroler Landtag hat sich in dieser Sitzungsperiode ausgiebig mit dem Thema Wohnen beschäftigt. Grund waren einige gesetzliche Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz (LG 13/1998). Für Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg ging es darum, über eine einfache Gesetzesanpassung Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie wichtige Neuerungen einzuführen: “Wohnen ist die soziale Frage der Gegenwart und besonders jene der Zukunft. Das Land unterstützt bereits in vielfältiger Weise Bürgerinnen und Bürger beim Wohnen, sei es in Form von Mietwohnungen, sei mit finanzieller Förderung bei der Verwirklichung des Eigenheims. Mit den heute verabschiedeten Gesetzesänderungen können wir nun Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger umsetzen.” Gemeinsam mit dem im Sommer verabschiedeten und seit Herbst in Kraft getretenen Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau (LG 5/2022) habe man damit wichtige Schritte auf dem Weg zum leistbaren Wohnen unternommen und befinde sich damit auf den richtigen Weg. Es gelte nun weiter an den unterschiedlichen Maßnahmen und in den unterschiedlichen Bereichen zu arbeiten, um das 12-Punkte-Programm fürs leistbare Wohnen umzusetzen, betont Landesrätin Deeg.
Neben den Erleichterungen, die unter anderem die Eintragung und Löschung der Sozialbindung betreffen, wurde die rechtliche Basis für die verstärkte Förderung für innovative gemeinschaftliche Wohnformen (wie Mehrgenerationenwohnen, Co-Housing oder ähnliches) geschaffen. Diese können künftig auf geförderten Flächen oder in sanierten Gebäuden verwirklicht werden. Die dabei entstandenen Wohnflächen sollen dann unter anderem für Seniorinnen und Senioren, aber auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Neu ist auch, dass Menschen mit Behinderungen einen erleichterten Zugang zur Wohnbauförderung erhalten sollen. Ebenso neu ist die Angleichung der Regelung eheähnlicher Beziehungen mit jenen für verheiratete Paare. Bereits mehrfach zur Diskussion stand die Senkung der notwendigen Punktezahl, um zu einer Förderung bei Neubau der Erstwohnung zugelassen zu werden. Mit den heute verabschiedeten Gesetzesänderungen braucht es künftig nur mehr 20 Punkte, bisher waren mindestens 23 Punkte nötig. “Damit wollen wir vor allem junge Häuslebauerinnen und Häuslebauer unterstützen”, führt Landesrätin Deeg aus. Weitere Neuerungen betreffen die Öffnung der Gesuchstellung auf gefördertem Baugrund in Gemeinden, die nicht die eigene Wohnsitzgemeinde sind, die Schaffung der rechtlichen Basis für die Einführung eines Garantiefonds zur Reduzierung der Risiken für Vermieterinnen und Vermieter. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gemeinden bei den Erschließungskosten besser zu unterstützen und die Erhöhung der Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung aufgrund der Preissteigerungen im Bausektor. Zudem werden mit den heute verabschiedeten Änderungen notwendige technische Anpassungen an das Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) vorgenommen.
Team K: Garantiefonds für Mieter und Vermieter wurde abgelehnt
Was passiert, wenn Mieten nicht mehr gezahlt werden können und es zu unverschuldeten Zahlungsausfällen kommt? Zum Schutz der Vermieter und der Mieter hat das Team K im Rahmen des Gesetzes zum geförderten Wohnbau den Antrag eingebracht, einen “Garantiefonds zum Schutz von Eigentümern” einzurichten. Dieser Vorschlag wurde heute von der SVP-LEGA-Mehrheit abgelehnt. “Die Ablehnung dieses Antrages ist auch deshalb absurd, da die Einrichtung dieses Fonds sowohl die Zustimmung des Mieterschutzes, als auch des Verbandes der Hauseigentümer hatte.”
“Die Vorgangsweise ist falsch, denn die verschiedenen Interessen, die auf dem Spiel stehen, die öffentlichen und die privaten Interessen von Vermietern und Mietern, sollten einen neuen Ausgleich finden, einen Kompromiss, der alle Parteien einbezieht. Es schmerzt mich zu sagen, dass es die Landesregierung mit dieser oberflächlichen Gesetzgebung geschafft hat, allen zu missfallen”, sagt Franz Ploner.
“Der Verband der Hauseigentümer und der Mieterschutz hatten bereits vor einigen Jahren gemeinsam ein Einvernehmensprotokoll zur Unterstützung der Wohnungsvermietung mit der Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz vor unverschuldetem Zahlungsverzug ausgearbeitet. Das Projekt, an dem auch die Verwaltungen der Gemeinden Bozen, Meran, Leifers, Lana und Algund sowie der Gemeindenverband und das Land beteiligt waren, kam mit Beginn der neuen Legislaturperiode ins Stocken. Die Arbeiten waren aber bereits weit fortgeschritten, da diese öffentlichen Stellen und die Führungskräfte der zuständigen Landesämter bereits eine gemeinsame Absichtserklärung ausgearbeitet hatten”, so das Team K.
Das Ziel des Garantiefonds sowohl für die Menschen wie auch für die öffentliche Verwaltung sei schnell erklärt. “Der unverschuldet säumige Mieter, der beispielsweise arbeitslos ist, nachdem das Unternehmen, in dem er arbeitete, in Konkurs gegangen ist, hat zu Recht Anspruch auf die Unterstützung, denn Wohnen ist ein Grundrecht. Das öffentliche Interesse sollte es sein, Anreize für Eigentümer zu schaffen, ihre Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Beides wurde im genannten Gesetz richtig berücksichtigt und muss mit der notwendigen Unterstützung für die Schwächsten in Einklang gebracht werden. Der entsprechende Vorschlag beinhaltet einen “Modus Operandi”, der alle Parteien einbezieht”, heißt es weiter.
“Das freie Spiel der unterschiedlichen Interessen hätte einen überzeugenden Rahmen finden müssen und von der Landesregierung dann in Durchführungsverordnungen eingearbeitet werden. Auf diese Weise hätten verschiedene Interessen bestmöglich nebeneinander bestehen können. Einerseits das öffentliche Interesse des Landes in Bezug auf das Recht auf Wohnraum und die Beruhigung des Mietmarktes. Dieser hat in vielen Bereichen ein derartiges teures Niveau erreicht, das nur schwer aufrechtzuerhalten ist und somit eine potenzielle soziale Bombe darstellt. Andererseits die privaten Interessen von Eigentümern und Mietern von Wohnungen”, so Franz Ploner abschließend.
Grüne: “Eine echte Reform ist noch lange nicht unter Dach und Fach”
Seit mehr als einem Jahrzehnt wartet Südtirol auf eine echte und radikale Wohnbaureform. Seit Jahren verspricht die Landesregierung, diese endlich zu liefern. Dieses Jahr schien der richtige Zeitpunkt gekommen. Die Gelegenheit wurde verpasst. Dies ist umso tragischer angesichts der derzeitigen Krise und der dramatischen Wohnsituation in Südtirol. So fassen die Grünen ihre Einschätzung zusammen.
Brigitte Foppa erläutert, was dieses Gesetz für das Land bedeutet:
Wohnen ist und bleibt DIE soziale Frage in Südtirol. Für junge Leute, die es gar nicht erst schaffen von zu Hause auszuziehen, für alte Leute, die sich Sorgen machen, wie sie in Zukunft über die Runden kommen sollen. Für Familien, die nicht wissen, wie sie ihre Kredite abstottern sollen. Das Geld reicht nicht mehr fürs Wohnen! Also für die Grundlage der Existenz. Mitten in den Notstand platzte diese Wohnbau-Reform – wenngleich sie eher ein Reförmchen geblieben ist. Die Grundfrage bleibt: Sind die genannten Probleme gelöst? Es schmerzt, die Wahrheit auszusprechen: Nein. Die Probleme sind nach wie vor da und werden durch diese Reform wohl auch nicht kleiner.
Fazit: Die Reform hat nicht stattgefunden. Das Gesetz bleibt weiterhin ein nur für Experten verständliches Ungetüm. Die Förderungen werden leichter zugänglich sein, allerdings ist noch unklar, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Das Wohnungsproblem in Südtirol, wo Kaufen zu teuer und Mieten praktisch unmöglich ist, bleibt akut. Wenn heute eine geförderte Wohnung in einem Reihenhaus in einer mittelgroßen Gemeinde 700.000 Euro kostet, dann ist in den letzten Jahren viel schief gelaufen – und es sieht nicht so aus, als ob wir in absehbarer Zeit aus dieser Situation herauskommen werden. Die Grünen werden das Thema Wohnen auch weiterhin begleiten und sich dafür stark machen, dass dieses Grundrecht wieder die Beschreibung erhält, die ihm zusteht: Wohnen, das Minimum für ein würdevolles Leben.
“Ein Wohnbauförderungsgesetz mit Weitblick”
„Das ist ein bedeutender Schritt in Richtung bezahlbares Wohnen und inklusiver Wohnpolitik“, kommentiert die Arbeitnehmervorsitzende Magdalena Amhof, während Dominik Oberstaller, JG-Vorsitzender, betont: „Besonders für die Jugend müssen Anreize und Signale in Richtung gute Lebensqualität in der eigenen Heimat gesetzt werden. Umsichtige Wohnbaupolitik ist hiervon ein wesentlicher Pfeiler!“ Beide beziehen sich hierbei auf das im Landtag anstehende Wohnbauförderungsgesetz.
„Bei Gesetzesentwürfen, wie diesem, geht es um die DNA-Frage einer Volkspartei und besonders jener, der ArbeitnehmerInnen. Stehen wir für Ausgewogenheit? Dann muss sich das auch in der Lebensqualität im Land widerspiegeln und ein wesentlicher Teil hiervon bildet bezahlbares, inklusives, zeitgemäßes Wohnen“, unterstreicht Amhof, die im vorliegendem Gesetzesentwurf sehr vieles von dem verwirklicht sieht, was auch von Arbeitnehmerseite eingefordert wurde. „Die Neuausrichtung des WOBI in Richtung Öffnung und damit mehr Anspruchsberechtigte, eine bessere Durchmischung der öffentlichen Wohnungen, wichtige Akzente im Bereich Kauf und Bau – Stichwort Punkteanpassung. Deshalb stehen wir voll hinter diesem Gesetz“, zählt Amhof einige auf.
„Besonders für junge Menschen oder junge Familien, die sich etwas aufbauen möchten, ist einiges dabei“, urteilt auch JG-Chef Oberstaller und verweist auf die neuen Wohnmodelle, die über das WOBI geplant und realisiert werden sollen. „Auch für uns als JG wichtig ist, dass mit dem Gesetzesentwurf die Interessen der Jugend berücksichtigt wurden. Es beinhaltet einen gesunden Mix zwischen den Förderschienen im Bau, beim Kauf oder in der Miete“, sagt Oberstaller.
Sich zu sehr auf vergünstigte Mietmodelle zu versteifen – wie jüngst als Kritik am Gesetzesentwurf geäußert – sei nicht zielführend. Erstens sei der Traum vom Eigenheim nach wie vor bei den Jungen groß, zweitens sei dies auch kurzfristig gedacht – Stichwort: Altersvorsorge. Darüber sind sich beide einig.