Landesgesetz ist rechtmäßig

Großraubwild: Bedeutender Schritt für Autonomie und Almwirtschaft

Dienstag, 16. Juli 2019 | 16:41 Uhr
Update

Bozen – Das Verfassungsgerichtshof hat bestätigt: Südtirols Gesetz für ein eigenständiges Wolf- und Bärenmanagement stimmt mit den Zuständigkeiten der Autonomie überein und ist somit rechtskräftig.

Genau ein Jahr, nachdem der Südtiroler Landtag das Gesetz „Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ verabschiedet hat, hat das Verfassungsgericht heute dessen Rechtmäßigkeit bestätigt. Dies hat das Presseamt des Verfassungsgerichtes in einer Aussendung mitgeteilt. Auch das von der Provinz Trentino beschlossene Großraubwild-Gesetz wurde gleichzeitig bestätigt.

Entsprechend groß ist die Erleichterung in Südtirol. Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht in einer ersten Reaktion von einer „bedeutenden Bestätigung unserer Vorgangsweise.“ Das Gericht erkenne Südtirols autonome Zuständigkeit und Verantwortung zum Schutz der traditionellen Almwirtschaft an.

Auch Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, der das Gesetz vergangenes Jahr mit Senator Meinhard Durnwalder erarbeitet hatte, freut sich: „Das Gericht erkennt an, dass der Schutz unserer Berglandwirtschaft zumindest gleich wichtig ist wie der Umweltschutz. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenständigeren Großraubwild-Management.“

Dennoch gibt sich die Landesregierung auch vorsichtig: Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Schuler sind sich einig, dass nun die Hinterlegung des Urteils abzuwarten ist, um die nächsten konkreten Schritte zur Umsetzung des Gesetzes zu tun.

BISHER:

Die Gesetze der Autonomen Provinzen Bozen und Trient in Sachen Bär und Wolf sind rechtmäßig. Dies hat das Verfassungsgericht entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa.

Der Ministerrat hatte in zwei Fällen Rekurs gegen das entsprechende Landesgesetz der Provinzen eingereicht, weshalb der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung treffen musste.

Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. In der Zwischenzeit heißt es laut einer offiziellen Mitteilung, dass durch die Gesetze die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht berührt werde, da die Materie in den Kompetenzbereich der beiden Autonomen Provinzen falle.

Demnach sind die beiden Landesgesetze in Südtirol und im Trentino rechtmäßig. Die Gesetze erteilen den Landeshauptleuten die Befugnis, die Entnahme, das Einfangen und eventuell auch den Abschuss von Wölfen und Bären zu erlauben, sobald die Bedingungen zum Erhalt des natürlichen Lebensraums gemäß europäischer Gesetzgebung auftreten.

Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz über “Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen” bei Großraubwild wie Wölfen und Bären war Anfang Juli 2018 vom Südtiroler Landtag verabschiedet worden. Das neue Gesetz befähigt die Landesbehörde zu Managementmaßnahmen in Bezug auf Bär und Wolf. Sie kann über die Entnahme, den Fang oder Abschuss einzelner Bären oder Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen und unter Beachtung der staatlichen und europäischen Vorgaben und nach Einholen des Gutachtens der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) autonom bestimmen.

Die Gesetzesmaßnahme zielt in erster Linie auf den Schutz der Berglandwirtschaft ab, ein Bereich, in dem Südtirol primäre Zuständigkeit hat. “Andere Staaten haben im Sinne der EU-Richtlinie eine eigene Regelung erlassen, die unter bestimmten Bedingungen eine Entnahme erlaubt, Italien nicht. Daher haben wir den Spielraum der Autonomie genützt und mit diesem Landesgesetz EU-Recht unmittelbar umgesetzt, um die traditionelle Berg- und Almwirtschaft zu schützen”, bekräftigte Landeshauptmann Arno Kompatscher damals.

Auf der Jagd nach der Bärin M49

In der Zwischenzeit ist am Dienstagvormittag die flüchtige Bärin M49 nach ihrem spektakulären Ausbruch in eine Fotofalle in den Wäldern am Monte Marzola südlich von Trient. Personal der Forstbehörde steht im Einsatz, um die Situation zu überwachen und eventuelle Maßnahmen zu treffen. Die Suche ist diesmal schwieriger, weil die Bärin keinen Sender mehr trägt.

Forstbehörde – Provinz Trient

Einen Abschuss, wie von Landeshauptmann Maurizio Fugatti gewünscht, hatte das Umweltministerium kurz zuvor noch untersagt. Fugatti hält die Bärin hingegen für gefährlich.

Herbert Dorfmann erfreut über Verfassungsurteil zur Entnahme von Wolf und Bär

Das 2018 verabschiedete Landesgesetz der Provinz Bozen zur Regulierung und Entnahme von Großraubwild ist legitim. Das hat der Verfassungsgerichtshof heute im Berufungsverfahren festgestellt. Südtirols EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann freut sich: „Ich arbeite in Brüssel weiter mit voller Kraft daran, damit die Südtiroler Landesregierung beim Wolfs- und Bären-Management möglichst viel Spielraum hat.“

Das Landesgesetz vom 16. Juli 2018, Nr. 11 ermächtigt den Landeshauptmann zur Entnahme von Problemwölfen. Zur Durchführung der Habitat-Richtlinie kann er bei Großraubwild vorbeugend und intervenierend eingreifen. Die römische Regierung hat das sogenannte Wolfsgesetz vom vergangenen Jahr angefochten. Heute kam die Legitimierung seitens des Verfassungsgerichtshofes.

EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann kämpft in Brüssel und Straßburg seit jeher darum, den Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zu senken und so die Regulierung des Wolfs-, aber auch des Bärenbestandes zu ermöglichen. Es sei davon auszugehen, dass ansonsten die Zahl der Wölfe in den kommenden Jahren noch weiter ansteige und dadurch immer größere Konflikte zwischen Wolf und Nutztieren entstünden. Umso richtiger sei die heutige Entscheidung, begrüßt Herbert Dorfmann das Urteil: „Südtirol kann die EU-Gesetzgebung direkt umsetzen“, sagt er. Ich arbeite mit vielen Kollegen auf allen Ebenen daran, die europäischen Gesetze flexibler zu machen. Die können wir dann auch in Südtirol ohne römische Fußfesseln umsetzen.“

Die heimischen Berggebiete müssten aufgrund der intensiven Vieh- und Almwirtschaft zum sensiblen Gebiet erklärt werden, betont er. Es brauche eine besondere Regelung für die alpinen Weideflächen. Das heutige Urteil sei, so Herbert Dorfmann, ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Von: mk

Bezirk: Bozen