Kompetenz wurde abgesichert 

Zeller: Autonome Kompetenz für öffentliches Auftragswesen zurückgeholt

Montag, 06. November 2017 | 11:58 Uhr

Bozen/Rom – Am 4. November wurde eine wichtige Durchführungsbestimmung zum Südtiroler Autonomiestatut im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht, nämlich jene für das öffentliche Auftragswesen.

Nach diversen negativen Urteilen des Verfassungsgerichtshofs hatte die Landesregierung im Oktober 2009 bekanntlich beschlossen, die einschlägigen Landesgesetze und Durchführungsverordnungen nicht mehr anzuwenden, sondern nur mehr die staatlichen Normen. Daher war es das Bestreben der neuen Landesregierung unter Arno Kompatscher und der Südtiroler Parlamentarier diese wichtige Zuständigkeit wieder herzustellen.

Diese Bemühungen sind, nach mehrfachen Anläufen, von Erfolg gekrönt worden: Zuerst gelang es 2015 eine Sondernorm für Südtirol in das staatliche Ermächtigungsgesetz für den neuen Kodex für öffentliche Verträge einzubauen. Daraufhin hat der Landtag erstmals seit vielen Jahren wieder ein eigenes Landesgesetz genehmigen können, das die römische Regierung nicht angefochten hat.

Die Krönung und Absicherung erfolgt nun durch die vorliegende Durchführungsbestimmung. „Grundsätzlich wird das Wettbewerbsrecht von EU-Normen geregelt, aber auch der Staat hat Zuständigkeiten im Bereich Wettbewerb, während das Land Südtirol laut Autonomiestatut für die öffentlichen Arbeiten zuständig ist. Es ist nicht leicht, in diesem Spannungsverhältnis verschiedener transversaler Zuständigkeiten einen Ausgleich zu finden und vor allem einen Spielraum für den Landesgesetzgeber zu gewährleisten. Dies ist mit der vorliegenden Durchführungsbestimmung gelungen: Südtirol muss zwar die EU-Richtlinien beachten und die Grundsätze der wirtschaftlich-sozialen Reformgesetze, doch erkennt der Staat unser Recht auf eine eigenständige Regelung für öffentliche Aufträge ausdrücklich an. Die Ausschreibung der öffentlichen Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen kann also wieder aufgrund unserer eigenen Regeln erfolgen, wobei wir vor allem auf Klein- und Mittelbetriebe Bedacht nehmen können. Es war ein regelrechter Hindernislauf über nun vier Jahre hindurch, aber nun sind wir endlich am Ziel. Gerade nach negativen Urteilen des Verfassungsgerichtshofes ist dies immer ein schwieriges Unterfangen, eine bereits verlorene Kompetenz zurückzuholen. Wir haben einen weiteren wichtigen Schritt zum Ausbau der Autonomie getan, wie schon mit vielen anderen Durchführungsbestimmungen in dieser Legislaturperiode. 17 Durchführungsbestimmungen seit 2015, das haben wir seit fast zwanzig Jahren nicht mehr erlebt“, freut sich SVP-Senator Zeller. Die Durchführungsbestimmung tritt  am 19. November in Kraft.

ASGB: Öffentliches Auftragswesen endlich wieder in lokaler Hand

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) begrüßt die Durchführungsbestimmung, wonach das öffentliche Auftragswesen wieder Landeskompetenz wird und autonom geregelt werden kann.

„Die EU-Vergaberichtlinie bietet die Möglichkeit, soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte in Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Genau deshalb sollten sich die öffentlichen Körperschaften, wie das Land, die Gemeinden, die Bezirksgenossenschaften, die Sanität etc., im Sinne der Regionalität und zum Schutz der hiesigen klein- und mittelständischen Betriebe bei Ausschreibungen auch darauf beschränken, lokale Anbieter prioritär zu behandeln. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, zukünftig verstärkt darauf zu pochen, Qualitätskriterien, wie Mitarbeiterschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualifikation und Erfahrung von Sicherheitspersonal festzuschreiben“, erklärt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett.

„Ökologischen Aspekten, wie die Einbeziehung von Regionalität, sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal, Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern oder umweltfreundlicher Bauführung, muss die notwendige Prävalenz geschenkt werden, um die Aufträge im Land zu halten. Die Umsetzung dieser, unserer Forderungen würde dafür sorgen, dass die kleinen und mittleren Betriebe mit Eigenpersonal die Chance erhalten, gegen Billigstanbieter im Wettbewerb zu bestehen. Außerdem sollte das explizite Verbot von Subvergaben ausgesprochen werden, sowie eine verstärkte Kontrolle bei der Ausführung der Arbeiten und schärfere Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen sollen zukünftigen Missbrauch vorbeugen“, schließt Tschenett.

Von: mk

Bezirk: Bozen