"Wahlrechtspassus gestrichen, Schutz der Ladiner hat absolute Priorität"

Zeller und Alfreider: Verfassungsausschuss genehmigt Ladinergesetz

Donnerstag, 20. April 2017 | 15:12 Uhr

Bozen – Nachdem Senator Karl Zeller in seiner Eigenschaft als Berichterstatter zum Verfassungsgesetzentwurf zum Schutz der ladinischen Minderheit in den letzten Wochen viele Gespräche mit den Vertretern der verschiedenen im Verfassungsausschuss vertretenen Parlamentsfraktionen geführt hatte, ist – nach Absprache auch mit dem Einbringer Abg.Daniel Alfreider – folgender Kompromiss gefunden worden: Der umstrittene Wahlrechtspassus wird gestrichen und im Gegenzug verzichtet die Opposition auf Ostruktion und Abänderungsanträge gegen das Ladinergesetz.

“Da es letztlich nur in denjenigem Teil, in dem es um eine Neuregelung des Wahlrechts geht, keinen Konsens gibt, habe ich Berichterstatter zu den betreffenden Artikeln einen Streichungsantrag vorgelegt, der heute vom Verfassungausschuss genehmigt worden ist.

In den Expertenanhörungen ist nämlich einhellig die Meinung vertreten worden, dass der Landtag bereits aufgrund der heute geltenden Regelung im Autonomiestatut eine Sperrklausel oder ein Grundmandat einführen kann, sofern die Listen der ladinischen Minderheit davon ausgenommen werden. In diesem Sinne ist die von der Abgeordnetenkammer genehmigte Änderung gar nicht notwendig und hätte nur die zügige Genehmigung des Ladinergesetzes behindert, für die es – da es sich um ein Verfassungsgesetz handelt – in 2.Lesung bekanntlich die absolute Mehrheit beider Häuser des Parlaments braucht. Der Schutz der Ladiner hat für uns aber oberste Priorität”, erklärt Karl Zeller.

Zudem hat der Verfassungsausschuss die vom Ausschuss für regionale Angelegenheiten angeregte Präzisierung genehmigt, dass dem “Comun General de Fascia” nur Verwaltungskompetenzen, nicht aber Gesetzgebungskompetenzen übertragen werden können.

“Ich bin nach der Einstimmungen Genehmigung durch den Verfassungsausschuss zuversichtlich, dass das Ladinergesetz in den nächsten Wochen vom Plenum des Senats genehmigt wird. Danach müssen die vom Senat vorgenommenen Änderungen von der Abgeordnetenkammer genehmigt werden und in der Folge muss – nach Ablauf der 3-Monats-Frist – die für Verfassungsgesetze vorgeschriebene 2.Lesung erfolgen. Es wird also in jedem Fall ein Wettlauf gegen die Zeit, da die Legislaturperiode bald zu Ende geht. Bei vorzeitigen Neuwahlen im Herbst wäre dieser Wettlauf allerdings nicht zu gewinnen”, erklären Karl Zeller und Daniel Alfreider.

Von: luk

Bezirk: Bozen