Von: mk
Bozen – Das Bozner Landesgericht hat zwei Journalisten der Satire-Show „Le iene“ auf Italia1 wegen Rufschädigung zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt. Verklagt wurden die beiden von niemand anderem als von Karl Zeller. Der Meraner Anwalt äußert seine Genugtuung über das Urteil.
Im März 2016 wurde im Rahmen der Fernsehsendung behauptet, dass Karl Zeller, der damals Präsident der Autonomiegruppe im römischen Senat war, sich die Sekretärin seiner Anwaltskanzlei mit Geldern der Parlamentsfraktion, also mit öffentlichen Geldern, bezahlen lasse. Die Behauptung hat seinerzeit großes Echo in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Zeller wurde in den sozialen Medien beschimpft und lächerlich gemacht.
Karl Zeller hat daraufhin Klage wegen grober Rufschädigung mittels Presse gegen die beiden verantwortlichen Journalisten der Show, Filippo Roma und Gabriele Paglino, sowie gegen den Eigentümer des Fernsehsenders Italia1, die RTI AG, in der Person von Piersilvio Berlusconi, eingereicht.
Mit dem Urteil hat das Bozner Landesgericht nun festgestellt, dass die Beklagten falsche und rufschädigende Meldungen über Karl Zeller verbreitet haben, weil sie behauptet haben, Zeller habe sich bei der Bezahlung der Sekretärin seiner Anwaltskanzlei sparen wollen, indem er öffentliches Geld verwendet habe – auf Kosten des Steuerzahlers. Laut Gericht erfüllt dieses Verhalten der Beklagten den Strafbestand der Rufschädigung mittels Presse.
Daher wurden die Beklagten zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 60.000 Euro sowie zum Tragen der Prozesskosten in Höhe von 13.430 Euro zuzüglich 15 Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag verurteilt. Zudem müssen die Beklagten auf ihre Kosten das Urteil auszugsweise im Tagblatt Dolomiten, in den Tageszeitungen Alto Adige, Corriere della Sera, Il Giornale und La Repubblica sowie auf der Internetseite der „Le iene“ veröffentlichen.
Dieses Urteil des Bozner Landesgerichts hat grundsätzliche und über den vorliegenden Fall hinausgehende Bedeutung, weil es die Grenzen der Freiheit auf Kritik und der Berichterstattung im Bereich der Politik aufzeigt. Um sich auf die Freiheit auf Kritik berufen zu können, müssen die zugrunde gelegten Fakten wahr sein.
Im vorliegenden Fall waren die Informationen nicht nur falsch, sondern laut Gericht hätten die Beklagten es auch unterlassen, die von Zeller abgegeben Erklärungen in den Beitrag mit aufzunehmen, womit es zu keiner ausgewogenen Information für die Zuseher gekommen sei.
Vielmehr seien im Beitrag Zellers Antworten so zusammengeschnitten worden, dass bei den Zusehern der Eindruck eines arglistigen Verhaltens entstanden sei. Dies hätten auch die Kommentare gegen Zeller in den sozialen Medien belegt.
„Dieses Urteil ist für mich eine große Genugtuung. Für einen langjährigen Politiker, der sich nie etwas zuschulden kommen lassen und versucht hat, sein Amt korrekt auszuüben, ist es schwer erträglich, wenn sein Ansehen von bestimmten Journalisten und Medien besudelt wird, nur um die Politiker in den Augen der Bürger schlecht zu machen. Der Ausgang dieses Verfahrens zeigt, dass Politiker kein Freiwild für populistische Hetze sein dürfen“, erklärt Karl Zeller in einer Stellungnahme.