Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 72/20 – Änderungen des Landesgesetzes Nr. 5 vom 28. September 2009 – Bestimmungen zur Bonifizierung, eingebracht vom Abg. Alessandro Urzì – mit zwei Ja (Riccardo Dello Sbarba und Peter Faistnauer), vier Nein (Franz Locher, Magdalena Amhof, Helmut Tauber und Manfred Vallazza) und zwei Enthaltungen (Andreas Leiter Reber und Sandro Repetto) negativ begutachtet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Güterwege von Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien, bei denen die öffentliche Hand Infrastrukturen oder Dienste (Straßenbeleuchtung, Asphaltierung, Kanalisation, Müllabfuhr oder Postzustellung usw.) errichtet oder finanziert, für den Fußgänger- und Fahrradverkehr freigegeben werden, wobei die Eigentümer des Wegenetzes von der Haftpflicht enthoben werden. „Der zuständige Landesrat Arnold Schuler hat klargestellt, dass in den genannten Fällen bereits jetzt keine Sperrung der Wege zulässig ist“, berichtet Ausschussvorsitzender Franz Locher, „außerdem war die Mehrheit im Ausschuss der Meinung, dass die Zuständigkeit für den Zugang zu diesen Wegen bei den Gemeinden liegt, welche sie durch Eintragung in den Bauleitplan oder Enteignung öffentlich machen können.“
Der Ausschuss hat anschließend den Landesgesetzentwurf Nr. 64/20 – Umweltbaubegleitung, eingebracht von den Abg. Staffler, Foppa u. Dello Sbarba – behandelt und mit drei Ja (Dello Sbarba, Faistnauer, Repetto), vier Nein (Locher, Amhof, Tauber und Vallazza) und einer Enthaltung (Leiter Reber) negativ begutachtet. Der Gesetzentwurf sieht für UVP-pflichtige Projekte oder solche mit Sammelgenehmigungsverfahren eine Umweltbaubegleitung vor, mit der Aufgabe, die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zu überwachen und bei Bedarf vor Ort mit der technischen Bauleitung Verbesserungsvorschläge oder Variantenlösungen zu erörtern. Der Ausschuss war mehrheitlich der Meinung, dass diese Aufgabe bereits der Bauleitung zukommt, wie Locher erklärt: „Es braucht keinen weiteren Auftrag.“
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 77/21 – Habitatschutz-Initiative, eingebracht von den Abg. Staffler, Foppa und Dello Sbarba – wurde schließlich auf Antrag des Erstunterzeichners vertagt.