Sprachkompetenz stärken

Zweisprachigkeitsnachweis: ASGB warnt davor, Standards aufzuweichen

Mittwoch, 26. August 2026 | 16:15 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen – Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) sieht in den von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgestellten Reformüberlegungen zum Zweisprachigkeitsnachweis sowohl begrüßenswerte Ansätze als auch Punkte, die einer vertieften Diskussion bedürfen. Für den ASGB-Vorsitzenden Tony Tschenett steht dabei fest: Der Zugang zum Zweisprachigkeitsnachweis soll erleichtert und besser unterstützt werden, das erforderliche Sprachniveau selbst darf jedoch nicht abgesenkt werden.

Ausdrücklich begrüßt der ASGB den Vorschlag, Jugendliche bereits während der Oberschulzeit gezielt auf den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises vorzubereiten. Wenn die Vorbereitung auf die Prüfung stärker in den Schulalltag eingebunden wird und ein erfolgreicher Abschluss zusätzlich über Maturapunkte honoriert wird, setzt dies aus Sicht des ASGB die richtigen Anreize.

„Es ist sinnvoll, junge Menschen nicht erst nach der Schule oder beim Eintritt ins Berufsleben mit dem Zweisprachigkeitsnachweis zu konfrontieren. Wenn die Schüler bereits während ihrer Schulzeit gezielt darauf vorbereitet werden und die erworbene Sprachkompetenz bei der Matura entsprechend anerkannt wird, ist das ein konkreter Mehrwert für die Jugendlichen“, erklärt Tschenett.

Positiv bewertet der ASGB auch die angekündigte strengere Kontrolle externer Sprachzertifikate. Wenn Zertifikate von Instituten stammen, deren Standards und Prüfungsverfahren nicht ausreichend bekannt sind, müsse überprüft werden können, ob diese tatsächlich einem anerkannten Zweisprachigkeitsnachweis gleichwertig sind.

„Es geht hier um Fairness gegenüber all jenen, die eine reguläre Prüfung ablegen und die geforderten Sprachkenntnisse tatsächlich nachweisen. Deshalb ist es richtig, bei Zweifeln genauer hinzusehen“, so Tschenett.

Fünf Jahre ohne Zweisprachigkeitsnachweis sieht ASGB kritisch

Deutlich skeptischer beurteilt der ASGB hingegen die Überlegung, Beschäftigten in bestimmten Mangelberufen künftig bis zu fünf Jahre Zeit für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises einzuräumen.

„Unsere Sorge ist, dass eine derart lange Frist in der Praxis den gegenteiligen Effekt haben könnte. Je länger eine verpflichtende Prüfung hinausgeschoben werden kann, desto größer ist die Gefahr, dass sie immer wieder auf die lange Bank geschoben wird. Am Ende steht möglicherweise ein Bediensteter nach fünf Jahren noch immer ohne erforderlichen Nachweis da und muss aus dem Dienst ausscheiden. Damit wäre weder dem Arbeitnehmer noch dem öffentlichen Arbeitgeber geholfen“, erklärt der ASGB-Vorsitzende.

Der ASGB steht diesem Vorschlag daher derzeit eher ablehnend gegenüber. Sollte die Landesregierung jedoch ein schlüssiges Konzept vorlegen können, mit dem diese Gefahr durch verpflichtende Sprachkurse, konkrete Zwischenschritte und wirksame Kontrollen ausgeschlossen oder zumindest wesentlich reduziert wird, ist der ASGB bereit, darüber zu diskutieren.

„Wir verschließen uns einer sachlichen Diskussion nicht. Entscheidend ist aber, dass eine Verlängerung der Frist tatsächlich zu mehr erfolgreich abgelegten Zweisprachigkeitsprüfungen führt und nicht lediglich dazu, das Problem um mehrere Jahre zu verschieben“, betont Tschenett.

Fachspezifisches C1 darf kein „C1 light“ werden

Diskussionswürdig ist für den ASGB auch der Vorschlag einer eigenen fachspezifischen C1-Prüfung für bestimmte Mangelberufe, etwa im Gesundheitswesen. Dass berufsspezifische Sprachkenntnisse bei der Prüfung stärker berücksichtigt werden, könne durchaus sinnvoll sein. Voraussetzung müsse allerdings sein, dass daraus keine Absenkung des Sprachniveaus entsteht.

„Eine fachspezifische C1-Prüfung darf keinesfalls zu einem C1 light werden“, stellt Tschenett klar. „Wenn etwa ein Arzt einen solchen Nachweis erbringt, muss gewährleistet sein, dass er im gesamten für seine Tätigkeit notwendigen Fachbereich sprachlich auf demselben Niveau mit Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern kommunizieren kann wie jemand mit dem klassischen C1-Nachweis.“

Gerade im Gesundheitswesen sei eine präzise und uneingeschränkte Verständigung keine Formalität, sondern elementarer Bestandteil einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung. Eine fachspezifische Ausgestaltung könne deshalb diskutiert werden, eine qualitative Abwertung des Nachweises komme für den ASGB hingegen nicht infrage.

Keine generelle Absenkung des Sprachniveaus

Uneingeschränkt unterstützt der ASGB schließlich die Haltung, eine allgemeine Absenkung der erforderlichen Sprachkenntnisse für den unbefristeten Zugang zum öffentlichen Dienst abzulehnen.

„Der Zweisprachigkeitsnachweis ist keine bürokratische Schikane, sondern eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass beide großen Sprachgruppen Südtirols ihre öffentlichen Dienste in ihrer Muttersprache in Anspruch nehmen können“, unterstreicht Tschenett.

Eine generelle Senkung der Anforderungen würde nach Ansicht des ASGB vor allem zulasten der deutschen Sprachgruppe gehen. Gerade angesichts des bestehenden Personalmangels dürfe dieser nicht zum Vorwand genommen werden, um den Schutz der deutschen Sprache im öffentlichen Dienst schrittweise auszuhöhlen.

„Wir brauchen Lösungen für den Fachkräftemangel. Aber diese Lösungen dürfen nicht auf Kosten der Sprachrechte gehen“, fasst Tschenett zusammen. „Der richtige Weg besteht darin, den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse besser zu fördern und die Menschen dabei zu unterstützen, das geforderte Niveau zu erreichen – nicht darin, das Niveau so lange abzusenken, bis die Anforderungen kein Hindernis mehr darstellen.“

Bezirk: Bozen

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