Zeller, Steger und Alfreider erfreut

Zweisprachigkeitspflicht der Notare und primäre Zuständigkeit für urbanistische Standards abgesichert

Montag, 19. Februar 2018 | 13:07 Uhr

Bozen/Rom – Am vergangenen Freitag sind zwei für Südtirol wichtige Durchführungsbestimmungen im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht 16.2.2018 worden, und zwar jene über die Zweisprachigkeitspflicht für Notar und über die urbanistischen Standards. Somit werden diese Bestimmungen am 3.März 2018 in Kraft treten. Der Ministerrat hatte diese Bestimmungen am 22.12.2017 genehmigt.

Die Durchführungsbestimmung über die Zweisprachigkeit der Notare ist notwendig geworden, weil aufgrund der Liberalisierung (Monti-Dekret, Konkurrenzgesetz 2017) Notare aus Trient, wo ja keine Zweisprachigkeitspflicht gilt, die Befugnis erhalten hatten, in Südtirol tätig zu werden und sogar Zweitsitze zu eröffnen. Nun wird klargestellt, dass dies nur dann möglich ist, wenn diese Notare den Zweisprachigkeitsnachweis besitzen. Andernfalls hätte ja die Zweisprachigkeitspflicht umgangen werden können. Einer Aufweichung der Zweisprachigkeit wird somit ein Riegel vorgeschoben.

Die Durchführungsbestimmung über die urbanistischen Standards (Baudichte, Höhen, Abstände usw.) bekräftigt die primäre Zuständigkeit des Landes in diesem Bereich, die in letzter Zeit durch Gerichtsurteile und Interpretationen der römischen Ministerien in Frage gestellt worden. Somit wird diese wichtige Befugnis des Landes im Bereich der Raumordnung auf eine solide Basis gestellt.

„Es handelt sich hier um die 18. und 19. Durchführungsbestimmung in dieser Legislaturperiode, die besonders fruchtbar für unsere Autonomie war. In Kürze werden noch zwei weitere Durchführungsbestimmungen veröffentlicht werden, nämlich jene über die Lehrerausbildung und über den Schutz der Minderheiten in der Provinz Trient, womit in dieser Legislatur rund 21 Durchführungsbestimmungen durchgesetzt werden konnten, was nur aufgrund der autonomiefreundlichen Einstellung der Regierungen Renzi und Gentiloni und der effizienten Teamarbeit zwischen den Südtiroler Vertretern in Rom und Landeshauptmann Kompatscher möglich war“, erklären die Südtiroler Mitglieder der Zwölfer- und Sechser Kommission, Karl Zeller, Daniel Alfreider und Dieter Steger.

Von: mk

Bezirk: Bozen