Fragestunde im Landtag

Zweisprachigkeitspflicht Thema im Landtag

Dienstag, 02. Juli 2019 | 16:03 Uhr

Bozen – Bei der aktuellen Fragestunde im Landtag ging es heute um Ökoeinkäufe, Trevi-Zentrum, Zweisprachigkeitspflicht, Wildverbiss, Kinderärzten, Hirzerbahn und weitere Themen.

Vor Beginn der Arbeiten teilte Präsident Josef Noggler mit, dass die morgige Sitzung erst um 11.00 Uhr beginnt, da viele Abgeordnete an der Beerdigung der Mutter des Abg. Franz Ploner teilnehmen möchten, dem Noggler sein Beileid ausdrückte.

Brigitte Foppa erinnerte an den Landtagsbeschluss vom Juli des Vorjahres, mit dem die Landesregierung verpflichtet wurde, innerhalb eines Jahres ein Projekt für Ökoeinkäufe zu erstellen. Mit einem Abkommen mit den Handelsbetrieben sollten ökologische und verpackungsarme Einkaufsmöglichkeiten geschaffen werden. Foppa fragte nun nach dem Stand der Dinge.

LR Giuliano Vettorato erklärte, dass er das Anliegen voll unterstütze, dass in der Zwischenzeit aber leider noch nichts geschehen sei, da die Daten der teilnehmenden Betriebe vom Verband noch nicht eingelangt seien. Er werde nächste Woche wieder um die Daten bitten. Er wies auch darauf hin, dass bei den vorliegenden Kriterien sich auch die großen Handelsbetriebe anschließen könnten.

Das Trevi-Zentrum sei ein Bezugspunkt der italienischen Kultur für das ganze Land wie auch für die neuen Mitbürger, bemerkte Sandro Repetto. Nun habe der Kulturlandesrat aber Kürzungen angekündigt. Repetto wollte wissen, ob die Führung des Zentrums neu ausgeschrieben werde, ob die bisherigen externen Mitarbeiter durch interne ersetzt werden, ob man die externen hätte einstellen können und ob der Umfang der Dienste erhalten bleibe.

LR Giuliano Vettorato wies darauf hin, dass die externen Verträge am Ablaufen seien. Der Termin sei jedenfalls auf Ende des Jahres verlängert worden. Die neuen Verträge würden dieser Tage ausgeschrieben, dabei würden aber weniger Stunden angefordert, denn manche Dienste wolle man durch internes Personal anbieten und jene an den Abenden und Feiertagen den Kulturvereinen übertragen.

Der Rotwild-Bestand hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, stellte Manfred Vallazza fest. Unter anderem ist diese Zunahme auf die Abschussstrategie in der Vergangenheit zurückzuführen. Mit Zunahme des Rotwild-Bestandes sind ebenfalls die Schäden an Wald und Wiesen durch Wildverbiss angestiegen. Die Folgen sind Zuwachsverluste und Wuchsdeformationen und bei starkem, wiederholtem Leittriebverbiss schließlich das Zurückbleiben oder gänzliche Ausfallen der betroffenen Pflanze. Besonders in den Windwurfzonen, die so schnell wie möglich wieder aufgeforstet werden müssten, ist das ein Problem. Vallazza fragte die Landesregierung: Wie hoch sind die jährlich entstandenen Schäden an Wäldern und Wiesen in den einzelnen Jagdrevieren im Zeitraum zwischen 2015 bis 2018, beziffert in Euro und in betroffene Flächen?
Die Zunahme des Rotwilds bringe immer mehr Probleme, bestätigte LR Arnold Schuler, auch für die Landwirtschaft, aber vor allem für die Wälder. Es gehe nicht nur um wirtschaftliche Schäden, sondern um den Schutzwald. Man habe jetzt festgelegt, dass wesentlich mehr Kahlwild erlegt werden muss. Die Schäden seien nicht einzeln erhoben worden. Die Forstbehörde Schlanders etwa berechne den wirtschaftlichen Schaden dort auf 750.000 Euro.

Diego Nicolini ersuchte um Klärung zum Boehler-Gebäude und zur Hotelfachschule Cesare Ritz. Anscheinend soll das Jugendstilgebäude, das um 3,8 Mio. renoviert wurde und das einige Klassen der italienischen Hotelfachschule beherbergt, abgerissen werden, um Platz für die deutschen Grund- und Mittelschulen zu schaffen. Zum selben Zweck sei die Hotelfachschule in den vergangenen Jahren öfters umgesiedelt worden – zum Schaden für den Unterricht. Nicolini fragte, ob die kolportierten Nachrichten wahr seien, welche die Gründe für den eventuellen Abriss seien und ob man nicht an eine Restrukturierung des Gebäudes denke, das dann von mehreren Schulen genutzt werden könnte.
LR Massimo Bessone dementierte, dass es einen Abrissbeschluss gebe oder auch nur die Absicht dazu. Es gebe hingegen einen Plan zur Verbesserung der Meraner Schulen, dabei werde auch das Boehler-Gebäude renoviert, bei gleichbleibender Kubatur. Eine Klasse der Hotelfachschule werde dort provisorisch untergebracht, definitiv dann in der Karl-Wolf-Straße.

Am 1. August 2019 tritt der Primar für Kinderheilkunde des Krankenhauses Innichen, Dr. Walter Pörnbacher, in den Ruhestand, bemerkte Maria Elisabeth Rieder. Damit verlässt der einzige angestellte Arzt für Kinderheilkunde das Krankenhaus Innichen, denn die anderen Ärzte der Kinderheilkunde sind „nur“ per Werkvertrag angestellt. Außerdem gibt es im Oberpustertal (ab Olang) keine niedergelassenen Pädiater. Der Bezirksdirektor des Gesundheitsbetriebs Bruneck kündigte in einem Bericht in der Tageszeitung vom 2. April 2019 an, dass „in den kommenden Wochen zwei oder drei niedergelassene Kinderärzte im Raum Bruneck ihren Dienst antreten werden.“ Rieder richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Gibt es ab 1. August 2019 eine pädiatrische Betreuung (24h/7 Tage) im Krankenhaus Innichen? Sind in den letzten Monaten neue Basispädiater angestellt worden? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Wie regelt man die Nachfolge von Primar Pörnbacher?

Der pädiatrische Dienst werde in Innichen durch die Brunecker Kinderärzte gewährleistet, antwortete LR Thomas Widmann. Kinderärzte seien rar, man habe aber kürzlich zwei gefunden. Es würden auch weitere Stellen ausgeschrieben. Einen neuen Primar suche man seit Herbst, bislang ohne Erfolg.

Besonders bei den Tiefgaragen der Krankenhäuser oder in deren unmittelbaren Umfeld kann es vorkommen, dass Patienten oder Besucher aufgrund von Stresssituationen, psychischen Belastungen oder Situationen, in denen sie unter massiven Druck stehen, das Ticket verlegen, nicht mehr auffinden können oder beim Ausparken vergessen, erklärte Ulli Mair. Dabei wird eine Strafe von etwa 25 Euro zuzüglich zu den Parkgebühren fällig. Hier braucht es eine neue Regelegung, die Menschen, welche sich in einer Ausnahmesituation befinden, entgegenkommt. Mair stellte dazu folgende Frage: Gedenkt die Landesregierung die Parkplatzregelung bzw. die Tiefgaragenordnung bei den Südtiroler Krankenhäusern dahingehend verpflichtend abzuändern, dass Patienten, die ihr Ticket beim Ausparken nicht mehr auffinden können, von der Strafzahlung befreit sind, wenn sie stattdessen mit den Dokumenten, die den Aufenthalt im Krankenhaus oder eine Visite belegen, ihre notwendige Anwesenheit im Krankenhaus beweisen? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht?

Die Parkplatzgestaltung sei nicht einheitlich und relativ kompliziert, räumte LR Thomas Widmann ein, dem auch das geschilderte Problem bekannt war. Man habe ein einheitliches Konzept in Auftrag gegeben, bei dem man auch auf das in der Anfrage genannte Problem eingehen werde.

Seit ungefähr zwei Jahren fehlen bei einer gefährlichen Baustelle direkt neben der Straße beim Bozner Domplatz wichtige Gefahrenhinweise, berichtete Myriam Atz Tammerle. Infolgedessen hat die Landtagsfraktion mehrmals beim Regierungskommissariat sowie bei der Gemeinde Bozen interveniert. Der Regierungskommissär Cusumano jedoch bestritt die Zweisprachigkeitspflicht in diesem Fall, da es sich um einen privaten Auftraggeber handle. Doch nun hat sich herausgestellt, dass das Regierungskommissariat die Gesetze fehlinterpretiert und somit auch in der Vergangenheit bei zahlreichen Missachtungen nicht ausreichend gehandelt hat. Atz Tammerle stellte dazu folgende Fragen: Der Landeshauptmann hat nun den Bozner Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, dass die Schilder sehr wohl zweisprachig sein müssen. Gedenkt die Landesregierung auch das Regierungskommissariat darüber zu informieren, dass es Gesetze fehlinterpretiert? Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des Regierungskommissärs in Bezug auf die Kontrolle und Sanktionierung bei Zweisprachigkeitsverletzungen? Gedenkt die Landesregierung die Zuständigkeit zur Einhaltung von Zweisprachigkeitsbestimmungen an den Landeshauptmann zu übertragen, um derartige nicht tolerierbare Zustände künftig zu vermeiden? Wenn ja, bis wann kann man damit rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Er habe die zuständigen Stellen angewiesen, sich mit dem Regierungskommissariat in Verbindung zu setzen, um den Umgang mit der Materie zu besprechen, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Gespräche, bei denen es nicht nur um die Gefahrenhinweise gehe, sondern generell um die Zweisprachigkeitsbestimmungen, seien noch im Gange. Die Landesregierung bemühe sich übrigens schon seit langem um die Übernahme der entsprechenden Kompetenzen, aber dazu brauche es das Einvernehmen mit der Regierung in Rom.

Brigitte Foppa wies darauf hin, dass die jüngste Durchführungsbestimmung zu den Stromkonzessionen dem Land die Zuständigkeit überträgt, die großen Wasserableitungskonzessionen mit eigenem Gesetz zu regeln. Sie fragte die Landesregierung, ob und wann die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf vorlegen wird, ob dabei auch Interessenvertreter der Zivilgesellschaft einbezogen werden, welche Konzessionen bereits verfallen sind und provisorisch verlängert wurden und welche Konzessionen in den nächsten fünf Jahren verfallen.

Die Landesregierung wolle gegen Jahresende einen Gesetzentwurf dazu vorlegen, kündigte LR Giuliano Vettorato an. Man werde dabei mit dem Trentino, mit den Gemeinden und auch mit den Umweltverbänden zusammenarbeiten. Bei den verfallenen Konzessionen handle es sich um Marling, Pfitsch, Bruneck, Waidbruck, welche Alperia und GreenPower innehätten.

Diego Nicolini verwies auf Zeitungsberichte, wonach es beim Neubau des Bozner Krankenhauses (beim Spannungstransformator) schwere Planungsfehler gegeben habe, wodurch das Gebäude nicht in der geplanten Zeit bezugsfertig sein werde. Nicolini fragte, wem der Fehler anzulasten sei und angelastet werde, wie viel der neue Transformator kosten werde und wie man die entstandenen Mehrkosten bei den Verantwortlichen wieder einholen wolle.

Dass die Arbeiten für den Transformator länger dauern würden als jene für das neue Krankenhaus, habe man bereits zu Beginn gewusst, antwortete LR Massimo Bessone. Daher habe man die Projektierung dafür ausgelagert. Das bestehende Netz reiche aber aus. Es habe keine Projektierungsfehler gegeben, sondern Verspätungen bei der Umsetzung. Die Kosten wurden auf 6 Mio. Euro berechnet.

Franz Ploner befand die Antwort auf seine Juni-Anfrage zur onkologischen Zertifizierung für unzureichend und reichte einige weitere Fragen zum Thema nach: Warum wurden die Ergebnisse der Behandlungsqualität zur Tumorbetreuung vor Einführung des Zertifizierungssystems nicht erhoben bzw. nicht veröffentlich? Warum kann aus der zitierten allgemeinen Kundenzufriedenheitsbefragung, die ohne standardisierten Fragebogen erfolgte, auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität der Tumorbehandlung vor dem Zertifizierungsbeschluss in den einzelnen Krankenhäusern geschlossen werden? Mit welcher Rechtfertigung und auf welcher Grundlage werden die allgemeinen Daten des Tumorregisters als Vergleichszahlen für die Bewertung des Zertifizierungsprozesses verwendet, ohne detaillierte Dokumentationszahlen der Abteilungen aufzuzeigen? Der Zertifizierungsprozess ISO 9001:2008 als auch ISO 9001:2015 sieht laut ISO – Inhaltsverzeichnis einen Managementreview-Bericht vor. Warum konnte der nicht ausgehändigt werden? Nach welcher Zertifizierungsnorm wurde die onkologische Rezertifizierung vorgenommen? Warum gibt es nur für drei Fachbereiche ein internationales Benchmarking und nicht wie im Ausschreibungsbeschluss vorgesehen für alle geforderten Zertifizierungsbereiche? Warum wurde der Auditbericht des externen Audits vom 21/05/2015 nicht mitgeschickt? Warum sind die Auditberichte von 2016, 2017 und 2018 nicht einsehbar, da jeder Auditbericht andere Hinweise enthält?

Vor Beginn der Reform habe keine Pflicht zur ständigen Überwachung gegeben, antwortete LR Thomas Widmann. Mit der onkologischen Zertifizierung wolle man eine neue Datenkultur einführen. Die Fragebögen beträfen nicht die Qualität der Behandlung, sondern die Zufriedenheit der Patienten. Manche Berichte könnten nicht veröffentlicht werden, weil sie persönliche Daten beträfen.

Die Anfechtung des Sanitätsomnibus durch die römische Regierung sei ein weiteres Zeichen für „legislative Unfähigkeit“ und ein harter Schlag für jene, die unbedingt eine Landesregierung mit der Lega wollten, meinte Sandro Repetto. Es sei auch ein harter Schlag für die Südtiroler Sanität, der so die nötige Stabilität für Verbesserungen fehle. Er fragte, wie die Landesregierung vorgehen wolle, um den Unsicherheiten im Gesundheitswesen zu begegnen, die zu einem Aderlass an Mitarbeitern führe.

LR Thomas Widmann betonte, dass es sich um das Haushaltsgesetz handle, nicht um einen Omnibus. Aus Sicht der Landesregierung mische sich Rom zu Unrecht in die Stipendien für Hausmediziner in Ausbildung ein. Man könne darüber diskutieren, dass das Stipendium gekürzt wird, wenn es Nebeneinkünfte gebe.

Andreas Leiter Reber erinnerte an die Landtagsdebatte zur Untertunnelung der Latschander, die damals von der Landesregierung als konkretes Anliegen bezeichnet wurde. Zudem sei beschlossen worden, eine geologische Untersuchung des Berghangs oberhalb der SS38 im Bereich der „Latschander“ (vom „Pfraumer Stadel“ bis zum Kreisverkehr Latsch) in Auftrag zu geben und die darauffolgende Projektierung entsprechend den verkehrstechnischen Bedürfnissen in die Prioritätenliste für die wichtigsten Bauvorhaben des Landes aufzunehmen. Leiter Reber stellte dazu folgende Fragen: Wurden die beiden geplanten Galerien in die Prioritätenliste aufgenommen und bis wann soll die Erstellung des detaillierten Ausführungsprojektes abgeschlossen sein? Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden? Welche vorläufigen Sicherheitsmaßnahmen werden bis zur Verwirklichung der beiden Galerien auf der SS38 im Bereich der „Latschander“ aufgrund der geologischen Untersuchung durchgeführt? Welche Schritte zur Hangsicherung und Errichtung der Galerien bei der „Latschander“ sind geplant und wann werden sie verwirklicht? Bitte um eine zeitliche Darlegung. Sind zwischen den beiden Galerien keine Sicherungsmaßnahmen notwendig? Wenn Ja, mit welcher Begründung?

LR Daniel Alfreider erklärte, dass eine Studie bereits vorgelegt wurde, und dass das Projekt in die Prioritätenlisten aufgenommen wurde, da es sich um einen kritischen Verkehrsabschnitt handle. An zwei Stellen brauche es Galerien, an den anderen eine Hangsicherung. Die Projektierung sei noch nicht erfolgt, zuerst brauche es die Ausschreibung. Die Ausführungsplanung werde einige Monate in Anspruch nehmen, sie werde noch heuer in Auftrag gegeben. Jedenfalls seien bereits die Mittel für einen Teil der Arbeiten ausgewiesen worden. Die Hangsicherungen würden zuerst vorgenommen.

Seit einer Ewigkeit wird die Hirzerbahn in Passeier von unerklärlichen Stillständen geplagt, bemerkte Myriam Atz Tammerle. Demzufolge hat man sich im Vorjahr dazu entschieden – nach bereits mehreren Wartungen – die komplette Elektronik der Hirzerbahn auszutauschen. Kosten: 1 Million Euro. Erfolg: Keiner. Immer mehr Touristen verzichten auf die Hirzerbahn. Die negativen Folgen der Ausfälle sind seit je für alle spürbar, u.a. für Besitzer und Pächter von Almhütten. Durch die letztjährige Erneuerung der Hirzerbahn hatte wieder jeder die Hoffnung, dass die Probleme damit endlich aufhören. Doch kommt im Passeiertal die Hirzerbahn zur Sprache, hört man ständig: „Iatz spinnt sie no mehr.“ Atz Tammerle stellte dazu folgende Fragen: Was sind die nächsten Schritte, um die Stillstände der Hirzerbahn endlich in den Griff zu bekommen? Wie oft wurde die Hirzerbahn in den letzten drei Jahren von Stillständen geplagt? Es wird um die monatliche Auflistung mit Uhrzeit inklusive Dauer der Ausfälle ersucht. Gedenkt man den Hüttenbetreibern Schadensersatz für die Ausfälle zu gewähren? Wenn ja, wie viel? Wenn nein, warum nicht?

Es sei eine Bahn der Gemeinde, präzisierte LR Daniel Alfreider. Die Funitech arbeite zusammen mit Siemens bereits seit geraumer Zeit an einer Lösung. Die Situation habe sich laut Betreibern verbessert, dennoch habe es auch heuer Störungen an sieben Tagen gegeben, aber auch aus externen Gründen. Für einen Schadenersatz für die Hüttenbetreiber gebe es keine rechtliche Grundlage.

Von: luk

Bezirk: Bozen