Von: ka
Bozen – Am Montag kam der Ausschuss der Südtiroler Volkspartei zu einer Sitzung zum Thema Tourismuszonen zusammen. Wie bekannt, gilt der 22. September als landesweite Verfallsfrist. Der Parteiausschuss hat diese Frist in der heutigen Sitzung bestätigt. Ausnahmen werden sehr rigide behandelt werden. Eine Verlängerung können nur jene Gemeinden ins Auge fassen, die von der Landesregierung aufgrund noch festzulegender objektiver Kriterien als strukturschwach bzw. abwanderungsgefährdet eingestuft werden.
Die Debatte im Parteiausschuss offenbarte klar: Es treffen unterschiedliche Sichtweisen aufeinander.
Die Sachlage, so wurde auch in der Parteiausschusssitzung klar, sei vielschichtig und nicht immer so leicht zu durchdringen, wie gelegentlich öffentlich dargestellt: Einige tourismusstarke Gemeinden, wie bspw. jene in Gröden oder Gadertal, verfügen bspw. über keine offenen Tourismuszonen, sind also nicht von der Frist betroffen. Andere, strukturschwache oder abwanderungsgefährdete Gemeinden, wie Martell, Schnals oder Ulten hätten Tourismuszonen, würden eine moderate touristische Entwicklung sogar benötigen und werben daher schon seit längerem um Betriebe. Ein unausweichlicher Verfall mit Ende September 2026 wäre dort mehr als ungünstig.
SVP-Obmann Dieter Steger ging es vor allem darum über dieses Thema, welches Südtirol bewegt, gerade aufgrund seiner Wichtigkeit im Parteiausschuss offen zu diskutieren. Er dankt zudem Landesrat Luis Walcher, dem von Beginn an daran gelegen war, die Diskussion transparent in der Partei zu diskutieren. „Eine Regierungspartei, besonders die Südtiroler Volkspartei, darf sich nicht vor ihrer Verantwortung wegducken.“
Er habe sich bewusst öffentlich zurückgehalten, da er nicht der internen Diskussion des Gremiums vorgreifen wollte. Die Sache sei ohnehin komplex und öffentliche Rundumschläge dienen weder der Sache noch der Partei. Er sehe sich aber jetzt in seiner Einschätzung vom Parteiausschuss bestätigt: „Wir haben in einigen Gebieten des Landes die maximale touristische Kapazität erreicht. Deshalb ist die Bestätigung der Verfallsfrist grundsätzlich richtig. Gleichzeitig ist Südtirol größer und die Gemeinden haben unterschiedlichste Ausgangslagen – in dieser Situation Ungleiches gleich zu behandeln, wäre falsch. Ich finde es deshalb richtig, dass im Rahmen einer klaren Begrenzung, bereits bestehende Zonen in absoluten Ausnahmefällen verlängert werden können, wenn die Gemeinden darin eine wichtige Entwicklungsperspektive sehen.“
Vor allem wollte man strukturschwachen und abwanderungsgefährdeten Gemeinden so eine moderate touristische Entwicklung nicht vollkommen nehmen.
Die Kritik, dass damit die Verantwortung auf die Gemeinden abgeschoben werden solle, fand im Parteiausschuss wenig anklang. Es sei, so gleich mehrere Wortmeldungen, auch von Gemeindevertretern, die ureigene Aufgabe der Gemeinden raumplanerische Beschlüsse zu setzen.
Was im Parteiausschuss beschlossen wurde:
Die Frist für bereits ausgeschriebene Zonen bleibt aufrecht: Der 22. September 2026 ist als Verfallsfrist bestätigt.
Ausnahmen werden äußerst rigide behandelt.
Ein Antrag auf Verlängerung kann nur von Gemeinden gestellt werden, die aufgrund einer objektiven “Schwäche” besonderen Bedarf nach einer moderaten Tourismusentwicklung haben.
Verstreicht die Frist, ohne dass ein entsprechender Beschluss gefasst wird, verfällt die Zone.
Jedwede Verlängerung wird an strikte Auflagen geknüpft und ist im Lichte der Gemeindeentwicklungskonzepte der jeweiligen Gemeinden zu stellen.
Diese Richtlinie des Parteiausschusses bildet nun die Diskussionsgrundlage für weiterführende Gespräche mit den Koalitionspartnern.




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