Fossilien-Urteil bleibt aufrecht

DoloMythos: Weitere Niederlage für Wachtler

Freitag, 20. Oktober 2017 | 10:51 Uhr

Innichen/Rom – Der Innichner Hobbyarchäologe, -paläontologe und Museumsbetreiber Michael Wachtler musste eine weitere Niederlage einstecken – diesmal vor dem Kassationsgericht. Dass er sich des illegalen Abbaus und Besitzes von Fossilien strafbar gemacht, ist somit rechtskräftig. Dennoch will sich Wachtler nicht geschlagen geben, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

„Wir Dolomitenbewohner haben mittlerweile weniger Rechte als die Indianer in Amerika vor 200 Jahren“, erklärt Wachtler gegenüber dem Tagblatt. Er verstehe nicht, wieso man eine Kultureinrichtung in der Peripherie Südtirols derart bekämpfe.

Bekanntlich haben im Jahr 2010 die Carabinieri der Sondereinheit für Kulturgüter aus Venedig im „DoloMythos“ in den Lagerräumen des Museums insgesamt rund 3500 Fossilien beschlagnahmt. 2014 wurde Wachtler am Bozner Landesgericht dafür zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren im Jahr 2015 wurde das Urteil aus erster Instanz bestätigt, das Strafmaß wurde allerdings auf acht Monate bedingte Haft und eine Geldbuße von 500 Euro reduziert.

Nach Wachtlers Beschwerde hat das Kassationsgericht nun das Urteil aus zweiter Instanz bestätigt. In ihrer Urteilsbegründung gehen die Höchstrichter alles andere als sanft mit dem Innichner um. Anders als von Wachtler behauptet, habe er nicht wissenschaftlich gearbeitet – weder bei seinen Sammeltouren, bei denen er das Gelände von jeglichen Fossilien leergefegt habe, noch bei Katalogisierung, Präparierung und Restaurierung der Fundstücke. Die Fossilien sind nun definitiv Staatsbesitz.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

Von: mk

Bezirk: Bozen