Starke Akzente an Sonntagen und Hochfesten

Liturgie: Neue diözesane Richtlinien

Mittwoch, 10. Juni 2020 | 09:58 Uhr

Bozen – Bischof Ivo Muser hat neue Richtlinien für die Liturgie in Kraft gesetzt. Die neuen Regeln der Diözese setzen starke Akzente bei den Sonntagen und Hochfesten. Vorrangiges Anliegen ist die Ermöglichung und Förderung gottesdienstlicher Versammlung in allen Pfarrgemeinden zu verlässlichen Zeiten, aber auch die Schaffung eines Ortes in der Seelsorgeeinheit, an dem verlässlich Eucharistie gefeiert wird.

Die Seelsorgeeinheiten gewinnen immer mehr an Gestalt. Deshalb ist es notwendig geworden, Entwicklungen im Bereich der Gottesdienste mit diözesanen Richtlinien zu begleiten. Die neuen Richtlinien lösen die Rahmenordnung von 2009 ab. Sie sind in einem zweijährigen Prozess entstanden, an dem die diözesanen Räte beteiligt waren. Die Erarbeitung erfolgte zudem unter Einbindung von Verantwortlichen aus einzelnen Seelsorgeeinheiten.

Gemeindefeier

„An Sonntagen und an Hochfesten ist am Tag selbst in jeder Pfarrkirche eine gleich bleibende Beginnzeit festzulegen, zu der sich Gemeinde zur Eucharistiefeier versammelt. Wenn am Tag selbst keine Eucharistie in der Pfarrkirche gefeiert werden kann, versammeln sich die Gläubigen zur festgelegten Zeit zur Wort-Gottes-Feier, zur Tagzeitenliturgie, zu einer Andacht oder einer anderen Form des gemeinsamen Gebets.“

Zentrale Feier

„In einer Pfarrkirche der Seelsorgeeinheit wird jeden Sonntag bzw. an jedem Hochfest am Tag selbst eine Eucharistie zu einer festen Zeit gefeiert“

Prozessionen

Die neuen Richtlinien regeln auch die einzelnen Festtage. Zu den eucharistischen Prozessionen wird festgehalten, dass diese „untrennbar mit der vorausgehenden Eucharistiefeier“ verbunden sind. An Fronleichnam kann die Prozession nur als eucharistische Prozession stattfinden, deshalb schlagen die Richtlinien zunächst alternative Zeitansätze zur Abhaltung vor. Wenn jedoch kein Priester oder Diakon die Fronleichnamsprozession leiten kann, kann „ein Kommunionhelfer oder eine Kommunionhelferin diesen Dienst übernehmen.“ In diesem Fall entfällt der eucharistische Segen.

Bischof Muser: „Lebendige Gemeinden mit kraftvoller Mitte“

„Die Richtlinien zielen darauf ab, scheinbar gegensätzliche Entwicklungen der letzten Jahre in ihren berechtigten Anliegen wahrzunehmen und einen guten gemeinsamen Weg zu ermöglichen“, erklärt Bischof Ivo Muser. Für ihn wird es zunehmend wichtig, aus den Erfahrungen in den Missionsgebieten zu lernen: „Zum einen hat es Priorität, dass das liturgische Leben in den Pfarrgemeinden gerade auch an den Sonn- und Festtagen weiterhin gepflegt und gefördert wird, wobei unterschiedliche Formen gottesdienstlichen Feierns an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig wird es aber auch ein gemeindenverbindendes Zentrum geben, in dem verlässlich Eucharistie gefeiert wird. Diesem doppelten Anliegen tragen die neuen Richtlinien Rechnung“.

Umsetzung als Weg

„Die Richtlinien sollen“, so Bischof Ivo Muser, „nicht von heute auf morgen die momentane liturgische Praxis in den Seelsorgeeinheiten ersetzen. Es geht darum, sich in der Seelsorgeeinheit den Anliegen zu stellen, einen gemeinsamen Weg zu beginnen und die Vorgaben letztlich so umzusetzen, dass dadurch auch in Zukunft gottesdienstliches Feiern seine Kraft entfalten kann.“

Von: luk

Bezirk: Bozen