"Zwei Verfahren zur Seligsprechung notwendig"

Maria von Mörl: Gottesdienst auf dem Weg zur Seligsprechung

Mittwoch, 09. Januar 2019 | 19:52 Uhr

Bozen/Brixen/Kaltern – Der Abschluss des diözesanen Tugendprozesses ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Seligsprechung von Maria von Mörl (1812-1868). Dieser wichtige Schritt wird mit einer Eucharistiefeier am Samstag, den 12. Jänner, um 18.00 Uhr in der Dekanatspfarrkirche von Kaltern gefeiert. Bischof Ivo Muser wird dem Gottesdienst vorstehen.

Nach vielen Jahren der Vorbereitung und der wissenschaftlicher Aufarbeitung des Lebens und Wirkens von Maria von Mörl ist am 1. Juli 2016 der Seligsprechungsprozess von Diözesanbischof Ivo Muser offiziell eröffnet worden.

Ein Seligsprechungsverfahren ist sehr zeitintensiv, denn alles wird mit äußerster Akribie untersucht. Angeregt wird das Verfahren durch den so genannten Actor, im konkreten Fall vom Maria-von-Mörl-Kreis. Der Kreis hat derzeit 150 Mitglieder und ist für alle organisatorischen und finanziellen Belange des Seligsprechungsprozesses zuständig. Moderator des Maria-von-Mörl-Kreises ist Arnold von Stefenelli. Delegierter des Bischofs im Seligsprechungsprozess ist Gottfried Egger OFM, Postulator Andrea Ambrosi (Rom), Heinz-Meinolf Stamm OFM (Paderborn) übt das Amt des Kirchenanwaltes aus und Günter Morandell ist Notar des Seligsprechungsprozesses.​

Für die Seligsprechung sind nacheinander zwei Verfahren zu führen: zunächst ein so genannter Tugendprozess und anschließend ein so genannter Wunderprozess. Im ersten Verfahren sind der heroische Tugendgrad der Maria von Mörl und ihr Ruf der Heiligkeit nachzuweisen (Stimme der Gläubigen), im zweiten Verfahren ein auf ihre Fürsprache hin von Gott gewirktes Wunder (Stimme Gottes). Jedes Verfahren vollzieht sich in drei Phasen: der erste Schritte sind die Untersuchungen und die Sammlung des Beweismaterials in der Diözese; der zweite Schritte ist die Verarbeitung des Beweismaterials in Rom durch den Postulator zu einem übersichtlichen Buch; der dritte Schritt sind schließlich die Diskussionen in den zuständigen Gremien der Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren. Am Ende steht die Entscheidung des Papstes.

Die wichtigsten Beweismittel sind bei Maria von Mörl ihre eigenen Schriften, vor allem ihre Briefe, aber auch was andere über sie berichtet haben. Wertvoll sind zudem die Einschätzungen von heutigen Verehrungszeugen: von Kardinälen, Bischöfen, hohen kirchlichen Persönlichkeiten sowie allgemein von den Gläubigen.

Wird der heroische Tugendgrad von Maria von Mörl anerkannt, so erhält sie einen neuen Titel: „verehrungswürdige Dienerin Gottes“. Für die Seligsprechung muss dann noch in der gleichen Weise der Wunderprozess geführt werden.

Am kommenden Samstag, den 12. Jänner 2019, kann der Tugendprozess auf diözesaner Ebene in feierlicher Form abgeschlossen werden. Dazu findet um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche von Kaltern eine Heilige Messe mit Bischof Muser, Dekan Alexander Raich und anderen Priestern statt. Im Anschluss findet in der Kirche der offizielle Abschluss mit Versieglung der Prozessunterlagen statt. Diese werden dann von Postulator Ambrosi nach Rom gebracht.

Maria von Mörl (1812-1868)

Maria von Mörl wurde am 16. Oktober 1812 in Kaltern geboren; sie hatte acht Geschwister. Am Tag ihrer Geburt wurde sie auf den Namen Maria Catharina Barbara getauft. Aus dem Taufregister geht hervor, dass ihr Vater einer Adelsfamilie, ihre Mutter einer Familie bürgerlichen Stands angehörte. Aus den biografischen Schriften über Maria wird ersichtlich, dass sie bereits ab dem fünften Lebensjahr kränklich war. Nach den Pflichtschuljahren, wurde Maria von Mörl nach Cles am Nonsberg gesandt, um die italienische Sprache zu erlernen. Nach dieser Studienzeit starb ihre Mutter bei der Geburt des neunten Kindes. Maria hatte in der Folgezeit große Verantwortung zu übernehmen, da sie den Mutterersatz in der Beziehung zu den jüngeren Geschwistern kompensieren musste.

Nach einigen Jahren hat sich Maria dem Franziskanerpater Johannes Kapistran Soyer anvertraut, der ihr Beichtvater und geistlicher Führer wurde und dies bis zu seinem Tod im Jahr 1865 blieb. Mit 18 Jahren wurde Maria von Mörl durch ihren geistlichen Vater in den Dritten Franziskanischen Orden aufgenommen, das heißt der Franziskanischen Laiengemeinschaft eingegliedert. Zum Jahresende 1830 erkrankte Maria schwer; Krankheit und Leid sollten sie bis zu ihrem Lebensende begleiten. Im Jahr 1831 wurde ihr am Fest „Mariä Lichtmess“ durch P. Kapistran die heilige Kommunion gereicht; anschließend fiel Maria in Ekstase – dieses Phänomen hat sich bei ihr bis zu ihren letzten Lebenstagen wiederholt, was zur Folge hatte, dass viele Menschen kamen, um die im Ruf der Heiligkeit stehende Jungfrau von Kaltern zu sehen. Ab Ende Juli und bis Mitte September des Jahrs 1833 sollen 40.000 bis 50.000 Pilger gezählt worden sein. Am 4. Februar 1834 erhielt Maria wie ihr Ordensgründer, der heilige Franz von Assisi, die Stigmatisierung.

Im Jahr 1841 verließ Maria ihr Elternhaus, um bis zu ihrem Tod bei den Schwestern des Dritten Franziskanischen Ordens zu leben. Maria von Mörl starb in der Nacht des 11. Januar 1868. Sie wurde in der Kirche der Schwestern des Dritten Ordens in Kaltern aufgebahrt; anschließend wurden ihre sterblichen Überreste im Vorraum des Friedhofs von Kaltern begraben.

Von: bba

Bezirk: Bozen, Eisacktal, Überetsch/Unterland