Von: ao
Bozen – Die Ernennung des neuen Schulamtsleiters oder der neuen Schulamtsleiterin unterliegt einem besonderen Verfahren, das vom Autonomiestatut und durch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen geregelt wird: Die Landesregierung bestimmt den Schulamtsleiter oder die Schulamtsleiterin nämlich aus einem Dreiervorschlag, der von der Deutschen Abteilung des Landesschulrates erstellt wird.
Der Vorsitzende der Deutschen Abteilung des Landesschulrates, Werner Sporer, hat nun die Modalitäten für die Aufnahme in die Kandidatenliste zur Erstellung des Dreiervorschlages bekanntgegeben. Personen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (Führungskräfte seit mindestens fünf Jahren bei der Landesschulverwaltung, planmäßige Universitätsdozenten, planmäßig in den deutschsprachigen Schulen der Provinz Bozen Dienst leistende Schulführungskräfte, Inspektoren sowie Lehrpersonen mit Hochschulabschluss) können bis Donnerstag, 2. November 2017 (12.00 Uhr) im Sekretariat des Landesschulrates ihre Kandidatur persönlich abgeben oder diese per E-Mail übermitteln.
Im Antrag müssen die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Kategorien, der Hochschulabschluss, die Muttersprache sowie der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises der höheren Laufbahn erklärt werden. Zudem sind dem Antrag ein Lebenslauf inklusive der Beschreibung der beruflichen Laufbahn sowie eine kurze Erklärung über die Beweggründe und Zielsetzungen beizufügen.
Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat des Landesschulrates in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen.