sh.asus bezieht Stellung

Uni Bozen und Zweisprachigkeit: “Einheitliche und schlüssige Regelung nötig”

Montag, 08. Juli 2019 | 17:39 Uhr

Bozen – Mit Verwunderung nahm die Südtiroler HochschülerInnenschaft letzte Woche zur Kenntnis, dass der Beschlussantrag Nr. 14/18-XVI der Grünen Fraktion im Landtag in Bezug auf die Freie Universität Bozen mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Beschlussantrag zielte darauf ab, dass nach abgeschlossenem Studium an der Universität Bozen um den Zweisprachigkeitsnachweis angesucht werden kann, und dies ohne die entsprechende, zusätzliche Prüfung. Im Übrigen so, wie es derzeit an allen anderen Universitäten auch möglich ist: “Wer nämlich ein Maturazeugnis in der einen Sprache hat und einen Universitätsabschluss in der anderen Sprache (deutsch oder italienisch, versteht sich), kann auch jetzt schon den besagten Zweisprachigkeitsnachweis beantragen. Warum dies bei einem Abschluss der Universität Bozen nicht der Fall sein soll, erscheint auch der sh.asus schleierhaft – und zwar insbesondere deshalb, da die Landespolitik nicht müde wird zu betonen, dass die hauseigene Universität ein fortschrittliches Vorzeigemodell an Dreisprachigkeit ist. Gesteht die Landtagsmehrheit ein, dass das mit der mehrsprachigen Musteruniversität mehr Schein als Sein ist? Glaubt man den eigenen Verlautbarungen nicht? Oder befürchtet man, dass zu viele Italienischsprachige (die berüchtigten italienischen Studierenden von außerhalb der Region) in den Genuss „unseres“ Nachweises kommen?”

“Doch bei näherer Betrachtung stellt die im Beschlussantrag thematisierte Frage gewissermaßen nur die Spitze eines Eisberges von, spitz formuliert, obskuren und teils paradoxen Bestimmungen der Zweisprachigkeitsprüfung, dar. So wird nämlich ein Maturazeugnis in der einen Sprache in Kombination mit einem einsprachigen Uniabschlusses in der anderen Sprache, wie gesagt, als Nachweis über die 1. Sprache akzeptiert, der Zweisprachigkeitsnachweis wird ohne weitere Überprüfung vergeben. Dem ist jedoch nicht so, wenn eine Person mit Matura in der ersten Sprache das passende Sprachzertifikat in der zweiten Sprache vorweisen kann (zB. Goethe/ PLIDA /CELI), denn dann muss die Prüfung in der ersten Sprache dennoch absolviert werden. Im Sinne einer Positiv-Diskriminierung gut gemeint ist des Weiteren die Bestimmung für die ladinischen Landesteile: Eine Akademikerin, welche mehr als zehn Jahre ihrer Schullaufbahn an einer ladinischen Schule verbracht hat und einen Universitätsabschluss in Italienisch oder Deutsch vorweisen kann, wird auch hier mit dem höchsten Zweisprachigkeitszertifikat (bzw. Dreisprachigkeitszertifikat) ausgezeichnet. Die faktische Beherrschung der Sprachen auf diesem Niveau ist auch hier nicht zwingend notwendig, in Bezug auf die Absolvierenden der Uni Bozen wird aber genau diese fehlende Kenntnis moniert”, so die sh.asus.

„Die Südtiroler HochschülerInnenschaft ist sich der Sensibilität der Thematik, insbesondere in Hinblick auf den Proporz, freilich bewusst, dennoch ist die derzeitige Regelung nicht nur unfair, sondern entbehrt meines Erachtens auch jeglicher Logik“, so Matthias von Wenzl, sh.asus-Vorsitzender. Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, entweder für alle eine verpflichtende Prüfung vorzusehen (sofern nicht in beiden Sprachen das passende international anerkannte Sprachzertifikat vorgewiesen werden kann), oder ansonsten einheitliche Regelungen vorzusehen. “So sollte eine Matura jedenfalls als Nachweis der Erstsprache auf C1-Niveau anerkannt werden. Weiters möchte die Südtiroler HochschülerInnenschaft zur Debatte darüber anregen, ob mit abgeschlossener Matura an den deutschsprachigen oder italienischsprachigen Oberschulen zumindest der Zweisprachigkeitsnachweis B1/B2 vergeben werden soll, an den ladinischen gegebenenfalls sogar der Dreisprachigkeitsnachweis C1. Diese Idee ist auch im Landtag mehr als einmal zur Sprache gekommen.”

„All das bedeutet natürlich eine Abkehr vom Prinzip, wonach die Zweisprachigkeit mit einer Prüfung festgestellt wird. Dieses Prinzip sei aber ohnehin schon durchlöchert“, so von Wenzl, und sich auf dieses zu berufen, wenn es um die Universität Bozen geht, sei eben inkonsequent. Mögliche Einwände betreffen auch eine etwaige „Entwertung“ des Zweisprachigkeitsnachweises, wenn dieser nicht mehr nur durch eine Prüfung erlangt werden kann. Von Wenzl sieht dies anders: „Jeder Maturant muss bei der Matura eine schriftliche sowie mündliche Prüfung in der zweiten Sprache ablegen. Das sollte zusammen mit bis zu 13 Jahren Zweitsprachenunterricht reichen, um sich in der zweiten Sprache mehr als nur verständigen zu können, andernfalls muss sich das Schulsystem ganz gewaltig selber an die Nase greifen.“

Von: luk

Bezirk: Bozen