Von: mk
Bozen – Die coronabedingten Einschränkungen des kulturellen Lebens haben sich negativ auf die wirtschaftliche Situation vieler Südtiroler Kunstschaffender ausgewirkt. Die Landesregierung hat daher im Juli auf Antrag der drei Kulturlandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato ein Kulturmaßnahmenpaket geschnürt, um freischaffende Künstler und Künstlerinnen zu unterstützen. Bis Ende September konnten Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in den Landeskulturabteilungen um eine außerordentliche Corona-Beihilfe des Landes in Höhe von 2000 Euro ansuchen. Voraussetzung war, dass sie seit mindestens zwei Jahren in Südtirol künstlerisch tätig und kein abhängiges Arbeitsverhältnis von mehr als zwölf Wochenstunden eingegangen sind. Die Kunstschaffenden mussten auch mindestens zwei öffentliche Projekte im Jahr nachweisen.
Betrag um 1000 Euro angehoben
“Viele Kunstschaffende leiden unter den Folgen der Corona-Maßnahmen, darunter besonders den Veranstaltungsverboten und den geschlossenen Theater-, Konzert- und Kinosälen”, betont Landesrat Philipp Achammer. Er hat sich daher heute in der Landesregierung für eine Aufstockung des außerordentlichen Corona-Hilfe für Kunstschaffende von 2000 auf 3000 Euro ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss unterbreitet, der einhellig genehmigt wurde. “Mit diesem Beschluss erhöhen wir nicht nur den Corona-Bonus für freischaffende Künstler und Künstlerinnen, die bereits darum angesucht hatten, sondern ermöglichen Kunstschaffenden, die bisher nicht um diese Förderung angesucht hatten, bis zum Jahresende ein Gesuch um diese Unterstützung in Höhe von 3000 Euro zu stellen.”
Landesrat Daniel Alfreider verweist darauf, dass “während der Zeit des Notstandes verschiedene kulturelle Initiativen angestoßen wurden, auch dank der Unterstützung des Landes”. Diese seien aber kein langfristiger Ersatz für das kulturelle Schaffen, dessen “Lebendigkeit und Kreativität erhalten” werden müsse. Auch der italienische Landesrat Giuliano Vettorato steht hinter der Förderung. Für ihn ist “die Unterstützung der Kunstschaffenden notwendig, um das Überleben der Südtiroler Kulturszene in ihrer Vielfalt und Vielschichtigkeit zu sichern”.
Ansuchen noch bis 31. Dezember möglich
Somit erhalten Künstler, die termingerecht angesucht hatten, eine Aufstockung im Wert von 1000 Euro, sozusagen von Amts wegen. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten – von der Darstellenden Kunst über Musik und bildenden Kunst bis hin zu Literatur und Film – die bisher nicht um die Corona-Hilfe des Landes angesucht hatten, aber die Voraussetzungen erfüllen, können noch bis zum 31. Dezember 2020 in den Landeskulturämtern um diese Beihilfe ansuchen. Ausgenommen sind weiterhin Studierende und Rentner.