Mangelnde Gesetzeslage aus Rom

Agrar-Dohnen bleiben in Südtirol weiter am Boden

Dienstag, 17. Februar 2026 | 14:30 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Die Bilder kursieren längst in den sozialen Medien: Drohnen, die über Rebzeilen und Obstwiesen schweben und präzise Pflanzenschutzmittel ausbringen. Was in China seit Jahren Alltag ist und auch in Deutschland zumindest im Steillagenweinbau bereits genehmigt wurde, bleibt in Südtirol vorerst verboten. Das Landesamt für Obst- und Weinbau warnt ausdrücklich davor, Drohnen für Pflanzenschutzbehandlungen einzusetzen.

Der Grund: Rom hat die nötigen Durchführungsbestimmungen noch immer nicht erlassen. Ohne diese nationalen Regelungen fehlt die rechtliche Grundlage für jeden kommerziellen Einsatz, egal wie modern die Technik, egal wie sinnvoll der Gedanke dahinter. Wer trotzdem mit einer Drohne Pestizide ausbringt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Potenzial in Südtirol ist enorm

Südtirols Obstbau kämpft mit steilen Lagen, chronischem Arbeitskräftemangel und dem Druck, Pflanzenschutzmittel gezielter und sparsamer einzusetzen. Drohnen könnten genau hier helfen: Sie schonen den Boden, vermeiden Unfälle in unwegsamem Gelände und könnten den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln laut Studien um bis zu neunzig Prozent reduzieren. Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher hatte den Drohneneinsatz bereits als „unabdingbar“ bezeichnet.

Derzeit sind ausschließlich Versuchsflüge erlaubt, jedoch ausschließlich durch Forscher des Landes unter kontrollierten Bedingungen. Der Südtiroler Senator Meinhard Durnwalder hatte sich im vergangenen Herbst auf nationaler Ebene dafür eingesetzt, einen befristeten Testbetrieb gesetzlich zu ermöglichen. Das entsprechende Gesetz wartet jedoch noch auf seine endgültige Verabschiedung in Rom.

Bezirk: Bozen

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