Von: mk
Bozen – Fünf Tipps für die erfolgreiche Gründung eines Start-ups, von der Geschäftsidee bis hin zur Umsetzung. Beim dritten „Gründertag“ der Handelskammer Bozen am 5. Mai von 14.30 – 18.30 Uhr wird auch die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen mit einem eigenen Informationsstand vertreten sein. In Südtirol herrscht offensichtlich in der Tat große Lust auf Unternehmensgründung: Ganze 68 Südtiroler Start-ups waren am 31. März 2017 im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen. Eine beachtliche Zahl: Im Hinblick auf die Dichte an innovativen Unternehmen liegt Bozen italienweit auf dem achten Platz. Am Freitag, den 5. Mai, haben Unternehmensgründer und solche, die es werden wollen, nun die Möglichkeit, sich von auf Unternehmensgründung spezialisierten Wirtschaftsprüfern beraten zu lassen. Es geht bei der Unternehmensgründung schließlich um einen wichtigen und entscheidenden Moment, der gründlich durchdacht und geplant sein will.
Fünf Tipps für einen erfolgreichen Unternehmensstart
„Bei der Existenzgründung ist es fundamental wichtig, einen Experten zur Seite zu haben. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden, die gute Geschäftsideen bereits in den Anfängen zum Scheitern verurteilen“, erklärt Claudio Zago, der Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bozen, und gibt zukünftigen Start-ups fünf wichtige Ratschläge mit auf den Weg. „Zu allererst ist es wichtig, die richtige Art von Gesellschaft zu gründen. Normalerweise fällt die Wahl bei Start-up-Unternehmen auf die GmbH: Diese Form der Kapitalgesellschaft ermöglicht eine stark personalisierte Struktur und bedarf eines nur begrenzten wirtschaftlichen Investments. Desweiteren ist es entscheidend, den innovativen Aspekt bei der eigenen Start-up genau zu bestimmen und hervorzuheben: Es gibt gesetzliche Richtlinien, die ganz genau festlegen, bis wann ein Unternehmen offiziell als Start-up durchgeht. Außerdem muss das Unternehmen nicht unbedingt ausschließlich auf Innovation ausgerichtet sein (es reicht, wenn der innovative Anteil überwiegt). Darüberhinaus ist es bei einem Start-up wichtig, dass Innovation sich nicht nur auf Produkte und Dienstleistungen beschränkt, sondern dass auch technologisch fortschrittliche Instrumente zum Einsatz kommen“.
Und wenn es schließlich darum geht, offiziell eine Gesellschaft zu gründen? „Damit man sich ins Handelsregister eintragen lassen kann“, erklärt Zago, „muss mindestens eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausgaben für Entwicklung und Forschung müssen mindestens 15 Prozent der Produktionskosten oder des Gesamtproduktionswertes betragen (je nachdem, welche der beiden Summen höher ist) und mindestens zwei Drittel der Angestellten müssen einen Master-Abschluss haben. Außerdem muss ein Start-up-Gründer Inhaber eines Patents sein.“ Ein junges Start-up braucht überdies Kapital. „Investoren experimenteller Projekte neigen oftmals zu Misstrauen. Um Investoren zu gewinnen und zu schützen, ist es wichtig einen klar definierten und durchsichtigen Investitionsvertrag zu vereinbaren. So wird dann für potentielle Investoren die Möglichkeit eines Investments attraktiver.“ Der letzte Ratschlag der Kammer betrifft hingegen den Gesellschaftsvertrag: „Gesetzlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Beziehungen zwischen Gründungsmitgliedern und Finanzierungspartnern zu regeln. Mann muss jedoch entscheiden, welche Lösung am besten zum eigenen Start-up passt. Bei all diesen genannten Punkten kommt dann auch wieder die Expertise eines zertifizierten Wirtschaftsprüfers ins Spiel: Um eine innovative Geschäftsidee erfolgreich in ein Start-up zu verwandeln, wendet euch an einen Experten der Kammer der Wirtschaftsprüfer.“