Gewerkschaften verweisen auf Gerichtsurteile

Arbeit an Feiertagen im Handel ist nicht verpflichtend

Mittwoch, 18. April 2018 | 17:06 Uhr

Bozen – Medien haben italienweit darüber berichtet, dass die SVP-Senatoren die vier abgeschafften Feiertage und den Pfingstmontag wieder als solche einführen möchten. Dieser Idee ist sicherlich viel Positives abzugewinnen, sind die Gewerkschaften CGIL/AGB, SGB/CISL, UIL-SGK und ASGB überzeugt.

In unserer schnelllebigen Zeit könnten diese wiedereingeführten Feiertage einen Moment der Ruhe und des Innehaltens und mehr Zeit für Freunde und Familie bedeuten. Aber nicht für alle Beschäftigten.

„Gerade im Handel müssen viele Beschäftigte am Sonntag arbeiten, da die gesetzlichen Bestimmungen die Sonntagsöffnung ermöglichen. Die Südtiroler Handelstreibenden haben sich der Ausdehnung der Öffnungszeiten am Sonntag sehr schnell angepasst. Aber auch die Feiertage sind nicht mehr heilig. An den drei bevorstehenden Feiertagen, dem 25.April, dem 1. Mai und dem Pfingstmontag werden auch in Südtirol viele Geschäfte geöffnet sein“, so die Gewerkschaftsvertreter.

Aus gewerkschaftlicher Sicht sei es wichtig, die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass die Arbeit an Feiertagen, im Gegensatz zur Sonntagsarbeit, freiwillig ist. Dies bestätigen mittlerweile einige Gerichtsurteile – auch des Obersten Gerichtshofs.

„Es reicht, wenn betroffene Beschäftigte, die am Feiertag aber nicht arbeiten möchten, eine entsprechende Mitteilung an den Betrieb richten. Wir würden es begrüßen, wenn die Südtiroler Parlamentarier sich auch für die Einschränkung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einsetzen würden, welche die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten im Handel verbessern würde“, erklären die Gewerkschaften.

Von: mk

Bezirk: Bozen