Von: bba
Bozen – Asbest war einst die Wunder-Faser und kam bis in die frühen 90er Jahre massiv zum Einsatz. Sie steckt heute noch in Millionen Immobilien und Baustoffen. Doch Asbest kann aggressiven Krebs verursachen. Präsent ist die Faser – trotz Verbot – aber weiterhin. Ein Ansuchen um einen Beitrag für Asbestsanierung ist laut der VZS ab dem 2. September 2019 wieder möglich.
Wer am Wohngebäude eine Asbestsanierung vornimmt, kann ab dem 2. September bis einschließlich 2. Dezember um eine Landesförderung im Ausmaß von 70 Prozent der anerkannten Kosten ansuchen.
Der Fördertopf für das Ansuchen um eine Asbestsanierung an Wohngebäuden wird wieder geöffnet. Zwischen 2. September und 2. Dezember 2019 kann im zuständigen Landesamt (Technisches Amt für den geförderten Wohnungsbau) um ein Landesbeitrag für den Abbau und die Entsorgung von Asbest für bestehende Wohngebäude und zugehörige Nebengebäude angesucht werden.
Um in den Genuss der Förderung im Ausmaß von 70 Prozent der zugelassenen Spesen zu kommen, muss das entsprechende Gesuch vor Tätigung der jeweiligen Ausgaben samt detailliertem Kostenvoranschlag an das Landesamt übermittelt werden. Der Beitrag wird bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro gewährt.
Die Gesuchsformulare sind auf der Webseite des Landes unter http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1033524 zu finden.
Alternative: Steuerabzug
Alternativ zum Landesbeitrag kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten in Anspruch genommen werden. Weitere Details sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Förderungen im Baubereich“ und im „Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale“ enthalten.
Weitere Informationen
Weitere Infos rund ums Thema Bauen und Sanieren sind in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet http://www.verbraucherzentrale.it, das Verbrauchermobil, den Hauptsitz und die Außenstellen erhältlich.
Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht.
Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich).