"Covid-Folgen abmildern"

ASGB: Außerordentliche Leistungen für Mitglieder der EbK und STK

Dienstag, 28. Juli 2020 | 13:32 Uhr

Bozen – Der ASGB verweist darauf, dass die paritätisch mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzten Körperschaften EbK und STK außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sektor Handel und Tourismus beschlossen haben. Ziel dieser Unterstützungsleistungen der bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) und der Südtiroler Tourismuskasse (STK) ist es, die Auswirkungen des epidemiologischen Notstandes Covid-19 abzumildern.

Die bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor bietet im Wesentlichen zwei außerordentliche Leistungen an: einen außerordentlichen Elternbeitrag, sowie einen außerordentlichen Wohnbeitrag. Beide Einmalzahlungen betragen 250 Euro. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des außerordentlichen Wohnbeitrages sind ein bestehendes Mietverhältnis oder ein Wohnbaudarlehen und der Umstand, dass sich der Antragsteller im Zeitraum vom 23. Februar 2020 bis 30. Juni 2020 mindestens einen Tag im Lohnausgleich befand.

Anrecht auf den außerordentlichen Elternbeitrag haben hingegen alle Eltern mit mindestens einem Kind bis 16 Jahren. Bedingung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist ein Arbeitgebernachweis, der bescheinigt, dass der andere Elternteil im Zeitraum vom 23. Februar 2020 bis 30. Juni 2020 beschäftigt gewesen ist.

Die Südtiroler Tourismuskasse bietet hingegen für ihre Mitglieder eine Unterstützungsleistung für die Kinderbetreuung während der Sommermonate an, welche für Betreuungsmaßnahmen im Zeitraum vom 15. Juni 2020 bis 7. September 2020 im Ausmaß von höchstens 300 Euro angesucht werden kann. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Kindern im Alter bis zu 13 Jahren.

Nähere Informationen zur Antragstellung und des genauen Prozedere können auf den Webseiten der EbK und der STK entnommen werden.

Der ASGB erachtet die Maßnahmen beider bilateraler Körperschaften als sinnvoll und hilfreich und ruft alle Anspruchsberechtigten auf, von den Unterstützungsleistungen Gebrauch zu machen.

Von: luk

Bezirk: Bozen