Von: mk
Bozen – Die Gewerkschaft ASGB zeigt wenig Verständnis dafür, dass sich der EX-Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Thomas Schäl, wieder für denselben Posten bewirbt – „trotz eklatanter Fehler“ und trotz „einvernehmlicher, mit einer Abfindung von rund 180.000 Euro dotierten Auflösung des Arbeitsvertrages“.
Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) kann „aufgrund dieser dreisten Vorgehensweise“ nur den Kopf schütteln und ist davon überzeugt, „dass aufgrund des nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses zwischen öffentlicher Verwaltung und Thomas Schäl unbedingt verhindert werden müsse, dass dieser erneut einen Schritt in den Südtiroler Sanitätsbetrieb setzt.“
Der ASGB-Chef erinnert in diesem Zusammenhang an diverse Versäumnisse, Aussagen und zweifelhafte Handlungen des Generaldirektors: „Unsummen an Euros wurden für Aufträge außerhalb der Provinz vergeben, es wurde der Sager getätigt, älteren Menschen sollten nur Prothesen zweiter Klasse eingesetzt werden, die Verlängerung der Versicherung für Pfleger und Ärzte wurde verschlafen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen stockt oder wird derart intransparent vorangetrieben, dass niemand Kenntnis über die Fortschritte des Projektes hat, das Arbeitsklima hat sich während der Führung Schäls signifikant verschlechtert. Dies um nur einige Punkte zu nennen. Summa Summarum kann man Schäl also attestieren, dass seine Ägide als Generaldirektor nicht nur von Erfolg gekrönt war. Deshalb kann die neuerliche Absicht Schäls, wieder Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu werden, nur als lächerliche Posse abgetan werden, die aber dennoch zweifelsfrei beweist, mit welcher Arroganz und welchem Narzissmus Thomas Schäl agiert. Ich – und vielen Bürgern geht es gleich – empfinde die Tatsache, dass Schäl effektiv damit spekuliert, wieder Generaldirektor zu werden als Provokation gegenüber der Südtiroler Bevölkerung.“ Laut Tschenett gelte es nun, mit äußerster Entschiedenheit alle Register zu ziehen, um eine Periode Schäl 2.0 im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu unterbinden.
Den Spekulationen, wonach der Wettbewerb für die Ausschreibung zur Position des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes nicht rechtens wäre, kann Tschenett wenig abgewinnen. „Das Landesgesetz 3/2017, welches die juristische Grundlage zur Ernennung des Generaldirektors bildet und das nationale Gesetz (sog. Madia-Gesetz) im Hinblick auf die Anforderungen unseres Autonomiestatutes ergänzt, wurde von Rom niemals angefochten und kann deshalb für den Wettbewerb als zulässig bezeichnet werden. Sofern also keine potentiellen Kandidaten oder die römische Regierung Beschwerde ob der Rechtsmäßigkeit einlegen, dienen solcherart Spekulationen nur zur Verunsicherung der Bevölkerung“, stellt der ASGB-Chef klar.