Von: mk
Bozen – Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) hat unzählige Klagen von Rentnern, die im Rahmen der Abfassung der Steuererklärung Modell 730 2018 in den Steuerbeistandszentren des ASGB vorstellig wurden, sie kämen mit ihrer Rente nicht über die Runden, zum Anlass genommen, hausintern eine fundierte statistische Analyse zu machen, ob es im Achtjahreszeitraum 2010-2017 effektiv einen Kaufkraftverlust gegeben hat, oder ob dieser nur subjektiven Empfindungen entspricht.
Der ASGB hat hierfür einerseits die nationale Inflation des Achtjahreszeitraumes hergenommen, genauso wie die Erhöhung der Verbraucherpreise in der Stadt Bozen, wurde heute auf einer Pressekonferenz erklärt.
Dabei habe sich herauskristallisiert, was bereits in diversen Veröffentlichungen verschiedenster Statistikinstitute zu Tage kam, nämlich, dass die Inflation im selben Bezugszeitraum in Bozen um vier Prozentpunkte höher lag, als im nationalen Durchschnitt. Dem gegenübergestellt, hat der ASGB stichprobenartig die Renten und deren Erhöhungen im Achtjahreszeitraum 2010-2017 überprüft, um in Prozenten einen eventuellen Kaufkraftverlust angeben zu können.
Das Resultat dieser Analyse konstatiert den Rentnern durch die Bank einen massiven Kaufkraftverlust, der unbedingt aufgefangen werden muss.
Der ASGB erkennt durchaus an, dass es auf Landesebene zwar Bemühungen gegeben habe, die Renten zu erhöhen und damit ihre Bezieher zu stärken. Weil mangelnde Gesetzesbefugnisse höhere Entlastungen auf Landesebene jedoch nicht zulassen würden, wendet sich der ASGB an die Südtiroler Abgeordneten im römischen Parlament.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Stabilitätsgesetz 2019 sollten die Südtiroler Parlamentarier eine Inflationsanpassung für Südtiroler Rentner im Verhältnis zur zu erwartenden lokalen Inflation aushandeln.
Die Zuständigkeiten des nationalen Fürsorgeinstitutes NISF/INPS in Südtirol (Rentenauszahlungen, Krankenstände, etc…) sollten im Rahmen des Autonomiestatutes unter eine lokale Verwaltung gestellt werden, um damit zielgerichtet auf die besonders hohe Inflation in Südtirol reagieren zu können, so der ASGB. Diese Forderung stehe bereits seit längerem im Raum und deren Umsetzbarkeit sei niemals dementiert worden. Diese autonome Kompetenz würde mehr Handlungsspielraum ermöglichen, mit Effizienz den Kaufkraftverlusten gegenzusteuern.
„Das nationale Fürsorgeinstitut NISF/INPS unter lokaler Verwaltung würde uns auch eine weitere, wesentliche Option offenhalten, zukünftiger Altersarmut offensiv entgegenzutreten: Mit finanziellen Anreizen für die Betriebe zur Arbeitsplatzerhaltung seitens des Landes bei gleichzeitiger Anerkennung der Rentenbeiträge für zwei Jahre Erziehungszeit zugunsten von Müttern würden enorme Ausgaben für das Arbeitslosengeld und für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt entfallen, da dadurch viele Kündigungen und somit auch Rentenlücken bei dieser Zielgruppe vermieden werden könnten“, so der ASGB.
Die Einkommensgrenze für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen müsse laut ASGB unbedingt angehoben werden. „Aktuell haben Ü-65-er mit einem Familieneinkommen, welches in der Summe höher als 36.151,98 Euro Brutto liegt, kein Anrecht mehr auf eine Befreiung. In diesem Zusammenhang darf man nicht vergessen, dass in der betroffenen Altersklasse Sanitätsspesen vielfach ein bedeutender Ausgabeposten sind und ebenfalls spürbar die Kaufkraft verringern können“, so der ASGB.