ASGB steht hinter dem Land

ASGB: “Proporz muss auch im öffentlichen Bahndienst gelten”

Mittwoch, 11. Juli 2018 | 16:14 Uhr

Bozen – Seine volle Unterstützung zum Berufungsantrag des Landes gegen das Gerichtsurteil, welches besiegelt, dass die Verpflichtung zum Einhalten des ethnischen Proporzes im Eisenbahnsektor für Privatgesellschaften nicht angewendet werden müsse, sagt der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, der Landesregierung zu.

Der ASGB-Chef gibt im Hinblick auf das Gerichtsurteil zu bedenken, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Stellenvergabe bei Betrieben, welche Dienstleistungen des öffentlichen Interesses erfüllen, gemäß der Proporzregelung zu erfolgen habe. „Ein Präzedenzfall, welcher die Verpflichtung zur Einhaltung des ethnischen Proporzes untergräbt, untergräbt zeitgleich eine der wichtigsten Maßnahmen zum friedlichen Zusammenleben in Südtirol, nämlich die Garantie, dass Stellen im öffentlichen Dienst verhältnismäßig zum Anteil der drei Volksgruppen in Südtirol vergeben werden müssen. Genauso wie im öffentlichen Dienst muss meines Erachtens die Proporzregelung für private Subjekte, die Tätigkeiten im Zusammenhang des öffentlichen Interesses anbieten, gelten. Die Landesregierung tut gut daran, Berufung gegen dieses unverständliche Urteil des Landesgerichtes einzulegen“, erklärt Tschenett in einer Presseaussendung.

Von: luk

Bezirk: Bozen