Von: luk
Bozen – Hans Rungg, Landessekretär der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB), gibt bekannt, dass es am Dienstag, 18. September 2018, ein erstes Informationstreffen zur Erneuerung des Bereichsabkommens für die Bediensteten der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und der Bezirksgemeinschaften gegeben hat.
Er führt aus, dass die Gewerkschaften demnach bis Ende September einen Forderungskatalog vorlegen sollen und am 15. Oktober mit den Verhandlungen begonnen wird.
Rungg erinnert in diesem Zusammenhang an die eindeutigen Ergebnisse, die eine im Juni gemeinsam vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI) und vom Verband der Seniorenwohnheime vorgestellte Umfrage unter den Bediensteten in den Altenheimen zu ihren Arbeitsbedingungen zu Tage gebracht hat. „Wie erwartet, war das Ergebnis der Befragung aufrüttelnd und alle – Wissenschaftler, Führungskräfte, Bedienstete und Gewerkschaften – waren sich bei der Vorstellung der Studie einig, dass im Bereich der Arbeitsanforderungen an das Personal Diskussions- und Handlungsbedarf herrschen. Der ASGB wird in den Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen sicher mit der Forderung aufwarten, die Arbeitslast für die Bediensteten zu reduzieren“, erklärt Rungg in einer Presseaussendung.
„Genauso ist es von Nöten, die Gehälter des Personals spürbar zu erhöhen. Analog zur kürzlich beschlossenen Positionszulage für Führungskräfte, sollte auch das restliche Personal finanziell bessergestellt werden. Das Verhältnis der Entlohnung zum Arbeitsaufwand stimmt aktuell nicht, deshalb werden wir in den Verhandlungen mit Vehemenz darauf pochen, dass spürbare Lohnerhöhungen genehmigt werden“, so Rungg, der auch an die Arbeitgeber appelliert, der in den Kollektivverträgen festgeschriebenen Verpflichtung, die Gewerkschaften regelmäßig oder zumindest auf Nachfrage über Neuerungen oder Änderungen zu informieren, endlich nachzukommen. De facto würden aktuell hinter verschlossenen Türen weitreichende Entscheidungen getroffen und von der vereinbarten Informationspflicht einfach ausgeklammert. „Als Beispiel können Übergänge der Verwaltungen von Altenheimen auf Bezirksgemeinschaften genannt werden, von denen wir erst erfahren haben, als alles bereits in trockenen Tüchern war. Salopp gesagt, erweckt der Gemeindeverband den Eindruck, er hätte Türen und Fenster mit Gummi verkleidet: alle Anregungen, Forderungen, Ansuchen prallen ab und verlieren sich“, so Rungg.
„Reduzierung der Arbeitslast, signifikante Lohnerhöhung und eine transparentere Arbeitsweise seitens der Arbeitgeber, dies werden die Hauptforderungen sein, die wir im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen stellen werden und von denen wir garantiert nicht abrücken werden“, fasst der Chef der ASGB-Gebietskörperschaften abschließend zusammen