Von: mk
Bozen – Alex Piras, Vizevorsitzender des ASGB und Fachsekretär für Handel und Dienstleistungen, zeigt sich erleichtert, dass die Firma Tundo von der Vergabe der Schülersondertransporte ausgeschlossen wurde und der Zuschlag für die Schülertransportdienste widerrufen wurde.
Diese Tatsachen, so der ASGB-Vize, seien ein wichtiges und richtiges Signal. Die Bevölkerung habe vielfach den Eindruck gehabt, ein provinzfernes Unternehmen könne sich trotz inadäquater Transportmittel und dokumentierter Unzuverlässigkeiten millionenschwere Aufträge sichern, für die der Steuerzahler aufzukommen hat und die zu Lasten der Passagiere gehen. Und nicht zuletzt wäre es sehr problematisch gewesen, wenn das Land an dasselbe Unternehmen einen Millionen-Auftrag vergibt, welches bei den Bezirksgemeinschaften seit Jahren die Ausschreibungskriterien verletzt und bei welchem der ASGB zurzeit wegen des monatelangen Rückstands bei der Zahlung der Gehälter interveniert.
„Ich hoffe, dieser Beschluss der Landesabteilung Mobilität hat den Charakter eines Präzedenzfalles und derartige Diskussionen erübrigen sich zukünftig. Vergaben – vor allem jene, deren Kernprofil die Einhaltung höchster Sicherheitskriterien bedingt – sollten derart gestaltet werden, dass zweifelhafte Unternehmen von vornherein keine Chance haben. Dafür muss dem Ausschreibungskriterium Qualität eine weitaus höhere Priorität eingeräumt werden, als dem Kriterium Preis. Die Wahrscheinlichkeit, dass lokale Unternehmen bei der Vergabe nach Qualitätskriterien die Ausschreibung gewinnen, ist relativ hoch – damit könnte man auch höhere Kosten rechtfertigen, da die Wertschöpfung im Land bleibt. Und vor allem könnte man argumentieren, man hätte alles im Rahmen des Möglichen getan, die Unversehrtheit der Betroffenen zu schützen“, so Piras.
Der ASGB-Vize-Chef ist davon überzeugt, dass Sparmaßnahmen am falschen Ende – trotz des klammen Landeshalts – ein gravierender Fehler sind: „Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung, das Wissen der Eltern, dass sich ihre Kinder in besten Händen befinden und letzten Endes, dass der Auftragnehmer seinem Auftrag gewissenhaft nachgeht. Deshalb unterstützt der ASGB die Entscheidung der Landesabteilung Mobilität vollinhaltlich.“