Von: luk
Bozen – Dass die Landesregierung um eine weitere Verbesserung und Vereinfachung der Bestimmungen rund um die öffentliche Auftragsvergabe bemüht ist, ist für den Südtiroler Wirtschaftsring lobenswert. “Zwei der kürzlich geforderten Erleichterungen des Südtiroler Wirtschatsrings – Economia Alto Adige wurden nun von der Landesregierung genehmigt. Diesen Weg des konkreten Bürokratieabbaus gilt es konsequent weiterzugehen.”
“Die Anhebung des Höchstbetrags für Direktbeauftragungen, nach vorheriger Konsultation von mindestens drei Unternehmen, im Bauwesen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro und für Dienstleistungen und Ankäufe bis 100.000 Euro, ist eine spürbare Erleichterung für die Unternehmen. Die Anhebung des Höchstbetrags für Direktbeauftragungen war auch eine zentrale Forderung der Wirtschaft. Wir wünschen uns hier nach wie vor eine Gleichstellung, sprich eine Anhebung des Höchstbetrags auf 150.000 Euro in beiden Bereichen“, so Hannes Mussak, Präsident vom SWR-EA.
“Eine weitere spürbare bürokratische Erleichterung betrifft auch die Aktualisierung des telematischen Verzeichnisses der Wirtschaftsteilnehmer. So müssen die Unternehmen laut Beschluss der Landesregierung zukünftig einmal im Jahr ihre Erklärungen erneuern und nicht wie bisher, alle 180 Tage. Die Aktualisierung alle 180 Tage war ein übertrieben bürokratischer Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen. Diese Erleichterung ist daher sehr zu begrüßen“ unterstreicht Andreas Mair, Geschäftsführer vom SWR-EA. Für die Wirtschaft steht fest: Diesen Weg des Bürokratieabbaus gilt es konsequent weiterzugehen.
Gemeinden und Bezirksgemeinschaften begrüßen Vereinfachungen im Vergabewesen
Der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes Andreas Schatzer zeigt sich erfreut über den von der Landesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf im Bereich der öffentlichen Aufträge. Bisher hatten viele Verwaltungen ihre Mühe mit den äußerst komplizierten und aufwändigen Verfahren. Dank des persönlichen Einsatzes des Landeshauptmanns Arno Kompatscher werden nun die Voraussetzungen für eine bessere Handhabung der öffentlichen Aufträge geschaffen.
Die beschlossenen Neuerungen vereinfachen und beschleunigen die Verfahren, die damit auch effizienter werden. In Zukunft können Aufträge im Bereich der öffentlichen Arbeiten bis zu 150.000 Euro und im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 100.000 Euro durch eine vorherige Konsultation von drei Wirtschaftsteilnehmern vergeben werden. Unbeschadet bleibt die Möglichkeit der direkten Aufträge in allen Vergabebereichen für Beschaffungen unter 40.000 Euro. In Südtirol fallen 70 Prozent aller öffentlichen Vergaben in diese Kategorie und werden somit vereinfacht.
Eine weitere im Entwurf enthaltene bürokratische Erleichterung betrifft die Abschaffung der Überprüfung und Validierung der Projekte unter 1 Mio. Euro, welche vom Rat der Gemeinden gefordert wurde. Auch der neu vorgesehene Einsatz der Landesagentur für die öffentlichen Aufträge bei der Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen des Wirtschaftsteilnehmers bei Vergaben bis zu 150.000 Euro macht die Arbeit für die Gemeinden leichter.
„Meine Kollegen des Rates der Gemeinden und ich hoffen nun, dass der Gesetzesentwurf vom Landtag zügig verabschiedet wird. Die Abwicklung von schnellen und wirksamen Verfahren kommt nicht nur den Gemeinden, sondern auch der Wirtschaft und somit der gesamten Südtiroler Bevölkerung zu Gute. Immerhin stellen die öffentlichen Investitionen eine wichtige Säule der heimischen Wirtschaft dar.“, so Präsident Andreas Schatzer.