Unternehmerverband zu Abkommen

Begünstigte Besteuerung auch für Unternehmen ohne gewerkschaftliche Vertretung

Donnerstag, 25. August 2016 | 16:43 Uhr

Bozen – Der   Unternehmerverband   Südtirol   und  die  Gewerkschaftsorganisationen Cgil-Agb,  Sgb-Cisl, Sgk-Uil und Asgb haben ein Abkommen unterzeichnet, das
auch   den   Unternehmen   ohne   gewerkschaftliche   Vertretung   erlaubt, Ergebnisprämien   –   welche   von   der   Steigerung   der  Produktivität, Rentabilität,  Qualität,  Effizienz  und  Innovation  abhängen  –  mit  der begünstigten Besteuerung zu bezahlen.

Das Abkommen übernimmt die am 14. Juli auf staatlicher Ebene unterzeichnete Abmachung  zwischen  Confindustria  und  den Gewerkschaften. „Damit wird es insbesondere    für    die    kleineren   Betriebe   einfacher,   auf   die Betriebsergebnisse  bezogene  Gehälter  zu  bezahlen  und somit von den auf staatlicher   Ebene   vorgesehenen  Erleichterungen  bei  den  Steuern  und Sozialabgaben  zu  profitieren.  Dadurch  wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen  gefördert  und  zugleich  die  Nettoentlohnung der  itarbeiter erhöht“, erklärt Vinicio Biasi, der für Gewerkschaftsbeziehungen zuständige Vizepräsident des Unternehmerverbandes Südtirol.

Durch das Abkommen wird eine Senkung des Steuerdrucks und eine Erhöhung der Nettoentlohnung  der  Mitarbeiter  erreicht: wie vom Stabilitätsgesetz 2016 vorgesehen,  werden  die Produktivitätsprämien einem reduzierten Steuersatz von   zehn Prozent   unterworfen.   Mitarbeiterinnen   und   Mitarbeiter  haben  die Möglichkeit,  die  Prämien für vertraglich vorgesehene Wohlfahrtsleistungen zu verwenden; in diesem Fall sind sie vollkommen steuerbefreit.

Das territoriale Abkommen sieht vor, dass das interessierte Unternehmen den Inhalt  der  Prämie,  die  das  Unternehmen  einführen  möchte, den eigenen Mitarbeitern  sowie  einem  eigens  vom  Unternehmerverband und den lokalen Gewerkschaftsorganisationen   eingerichteten  Komitee  übermittelt.  Dieses Komitee  überprüft  innerhalb von 10 Tagen die Konformität des Inhaltes mit den Bestimmungen des Abkommens.

Für  Unternehmen  mit  gewerkschaftlicher  Vertretung  ist  die steuerliche Entlastung  der  Produktionsprämien  bereits  seit 2008 vorgesehen. Mit dem
Stabilitätsgesetz  2016  wurde  die  Maßnahme  fix verankert und muss somit nicht   mehr  jährlich  erneuert  werden.  Die  Erleichterung  steht  allen
unselbständig  Beschäftigten  in  der Privatwirtschaft zu, deren jährliches Bruttoeinkommen 50.000 Euro nicht überschreitet.

Von: luk