Von: luk
Bozen – Der Unternehmerverband Südtirol und die Gewerkschaftsorganisationen Cgil-Agb, Sgb-Cisl, Sgk-Uil und Asgb haben ein Abkommen unterzeichnet, das
auch den Unternehmen ohne gewerkschaftliche Vertretung erlaubt, Ergebnisprämien – welche von der Steigerung der Produktivität, Rentabilität, Qualität, Effizienz und Innovation abhängen – mit der begünstigten Besteuerung zu bezahlen.
Das Abkommen übernimmt die am 14. Juli auf staatlicher Ebene unterzeichnete Abmachung zwischen Confindustria und den Gewerkschaften. „Damit wird es insbesondere für die kleineren Betriebe einfacher, auf die Betriebsergebnisse bezogene Gehälter zu bezahlen und somit von den auf staatlicher Ebene vorgesehenen Erleichterungen bei den Steuern und Sozialabgaben zu profitieren. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefördert und zugleich die Nettoentlohnung der itarbeiter erhöht“, erklärt Vinicio Biasi, der für Gewerkschaftsbeziehungen zuständige Vizepräsident des Unternehmerverbandes Südtirol.
Durch das Abkommen wird eine Senkung des Steuerdrucks und eine Erhöhung der Nettoentlohnung der Mitarbeiter erreicht: wie vom Stabilitätsgesetz 2016 vorgesehen, werden die Produktivitätsprämien einem reduzierten Steuersatz von zehn Prozent unterworfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Prämien für vertraglich vorgesehene Wohlfahrtsleistungen zu verwenden; in diesem Fall sind sie vollkommen steuerbefreit.
Das territoriale Abkommen sieht vor, dass das interessierte Unternehmen den Inhalt der Prämie, die das Unternehmen einführen möchte, den eigenen Mitarbeitern sowie einem eigens vom Unternehmerverband und den lokalen Gewerkschaftsorganisationen eingerichteten Komitee übermittelt. Dieses Komitee überprüft innerhalb von 10 Tagen die Konformität des Inhaltes mit den Bestimmungen des Abkommens.
Für Unternehmen mit gewerkschaftlicher Vertretung ist die steuerliche Entlastung der Produktionsprämien bereits seit 2008 vorgesehen. Mit dem
Stabilitätsgesetz 2016 wurde die Maßnahme fix verankert und muss somit nicht mehr jährlich erneuert werden. Die Erleichterung steht allen
unselbständig Beschäftigten in der Privatwirtschaft zu, deren jährliches Bruttoeinkommen 50.000 Euro nicht überschreitet.