SGB kämpft für Beschäftigte der Sozialgenossenschaften

“Beschämend niedrige Lohnerhöhungen angeboten”

Montag, 23. Juli 2018 | 11:55 Uhr

Bozen – Die Verhandlungen für ein zusätzliches territoriales Lohnelement für die Beschäftigten der Sozialgenossenschaften im sozio-sanitären und erzieherischen Bereich sind schon seit Jahren festgefahren, wie die Gewerkschaft SGBCISL festhält. Nun bieten die Verbände der Sozialgenossenschaften eine Lohnerhöhung von 0,75 Prozent ab 1.1.2019 und von weiteren 0,75 Prozent ab 1.1.2020. Diese Lohnerhöhung würde für 2019 monatlich netto ca. 7,5 Euro ausmachen.

„Ein beschämender Betrag, der eher einer Provokation gleichkommt als einer wirklichen Lohnerhöhung, die seit langem mehr als berechtigt wäre“, so Günther Patscheider von der Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGBCISL.

„Wir fordern Lohnerhöhungen, die diesen Bereich auf eine vergleichbare Ebene mit den anderen bringen. Bildung und Sozialdienste sind wichtige Bereiche, in denen die Dienste immer öfter von den öffentlichen Körperschaften an private Dienstleister vergeben werden. Eine vergleichbare Entlohnung ist deshalb Voraussetzung für hochwertige Dienstleistungen. Eine deutliche Anhebung der Löhne wäre aus zwei Gründen wichtig. Zum einen verdienen die Beschäftigten gemessen an den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol und auch in Anbetracht ihrer Ausbildung und Professionalität zu wenig. So beläuft sich beispielsweise das kollektivvertragliche monatliche Einkommen eines Sozialbetreuers/einer Sozialbetreuerin oder einer Kinderbetreuerin (Kita) in Vollzeit auf 1.426,41 Euro brutto, was netto einen Stundenlohn von ca. sieben Euro ausmacht! Zum anderen droht zukünftig ein Personalmangel, weil sich wegen des niedrigen Lohnniveaus kaum noch qualifiziertes Personal finden wird”, so die Gewerkschaft.

Ein allgemeines Problem sieht die Fachgewerkschaft im großen Wettbewerbsdruck bei Ausschreibungen, der vielfach dazu führt, dass sich die Sozialgenossenschaften gegenseitig unterbieten und ihre Dienste zu Preisen anbieten, die mitunter kaum über die Deckung der Kosten hinausgehen. Hier könne das neue Vergabegesetz Abhilfe schaffen. Angebote am Limit oder sogar unter den Betriebskosten seien unrealistisch und gingen letztendlich nur zu Lasten der Beschäftigten, so der SGB.

Von: luk

Bezirk: Bozen